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Schenner: Gastgewerbe wehrt sich gegen Anschlag auf Qualitätstourismus

"Völlige Freigabe kann nicht im Interesse der Jugendlichen liegen"

Wien (PWK030) - Die Staatssekretärin für Tourismus, Mares Rossmann, hat sich für eine Abschaffung des Befähigungsnachweises im Gastgewerbe ausgesprochen. Von der Tourismuswirtschaft wird dies als Anschlag auf den Qualitätstourismus abgelehnt. Dazu Komm.Rat Johann Schenner, Obmann der Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft:
"Wir können diesem Vorschlag nichts abgewinnen und ihn auch nicht nachvollziehen".

Die Zugangsvoraussetzungen im Gastgewerbe sind im Gegensatz zu anderen Branchen im Zuge des EU-Beitritts bereits liberalisiert worden. Jeder volljährige Bürger darf nach Ablegung einer Prüfung das Gewerbe ausüben. Auch jede Lehrabschlussprüfung und jeder Abschluss einer Tourismusfachschule bietet ausreichende Voraussetzungen für den ungehinderten Berufszugang. Der Befähigungsnachweis ist damit ein notwendiges Qualifizierungsinstrument.

"Die gänzliche Abschaffung ist in Zeiten, in denen die Lebensmittelsicherheit bei Konsumenten immer wichtiger wird, sicher kontraproduktiv und das falsche Signal", betont Schenner.

Österreich liegt in der Lehrlingsausbildung weltweit im Spitzenfeld. Dies deshalb, weil gut ausgebildete Unternehmer ihre Lehrlinge hoch qualifizieren. Durch den freien Zugang würde das Niveau des Gastgewerbes nach unten nivelliert. Damit werde letztlich das weltweit führende Ausbildungsniveau im Gastgewerbe gefährdet.

Derzeit stehen rund 13.000 Lehrlinge und 11.000 Schüler und Studenten in einer qualifizierten touristischen Fachausbildung. Viele der Absolventen der heimischen Tourismusschulen machen weltweit Karriere. "Eine völlige Freigabe kann nicht im Interesse dieser Jugendlichen liegen".

Um den österreichischen Qualitätstourismus zu sichern, ist die Beibehaltung des qualifizierten Zuganges notwendig.

Dem Gastgewerbe als Wirtschaftszweig mit ca. 160.000 Mitarbeitern wird wirklich geholfen, wenn unnötige Bürokratismen und Regelungen abgebaut werden. Als Beispiele nennt Schenner die Sperrzeitenregelung, die Gastgartenöffnungszeitenregelung oder auch das viel zu langwierige Betriebsanlagengenehmigungsverfahren. (hp)

Rückfragen & Kontakt:

Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft
Dr. Michael Raffling
Tel.: (01) 50105-3567

Wirtschaftskammer Österreich

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