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Faymann: Generalreform der Baupolizei beginnt

Ab Montag übersiedeln die Bezirke 12 bis 17 zum neuen Standort

Wien, (OTS) Die lange diskutierte umfassende Reform der Baupolizei kommt in die Umsetzungsphase. Ab Montag (14. Jänner) übersiedelt die Gebietsgruppe West. Am neuen Standort auf der Spetterbrücke steht sie den Wienerinnen und Wienern ab Februar zur Verfügung.

"Ziel der reformierten Baubehörde", so Wohnbaustadtrat Werner Faymann "ist es, dass die rund 15.000 jährlichen Bauansuchen korrekt gegenüber dem Bauwerber aber auch den Anrainern, kundenfreundlich und möglichst schnell abgewickelt werden. Auch eine einheitliche Rechtsauslegung wird dadurch gewährleistet. Wesentliches Ziel der Organisationsreform ist es, die 16 Außenstellen der Baubehörde auf 4 Gruppen zusammenzuführen sowie die technische Ausrüstung und die Schulungstätigkeit zu vergrößern. Als Vorbild dient hier die Reform der Kundendienstzentren von Wiener Wohnen, bei der sich ebenfalls eine Zusammenführung auf insgesamt acht Standorten sich durch mehr Bürgernähe und raschere Verfahrensabläufe bewährt hat.

Die Reform war deshalb notwendig, weil es zu Aktenrückständen, zu langen Verfahrensdauern und Beschwerden gekommen war. Deshalb ist eine interne Analyse über die Schwächen der Baupolizei in die Wege geleitet worden. Als Kernproblem hat sich herauskristallisiert, dass die 16 Außenstellen in der Regel zu klein waren. Bei einer Außenstelle mit etwa nur 5 bis 13 Referenten führt jeder Krankenstand, jeder Urlaub, jede Pensionierung zu größten Problemen und Ärger bei all jenen, die mit der Baubehörde zu tun haben. Denn die personelle Flexibilität der Außenstellen ließ zu Wünschen übrig. Veränderungen der Anzahl der Bauansuchen im Bezirk wurden vom Personalstand nicht entsprechend nachvollzogen.

Diese Schwachstellen sollen durch die Organisationsreform behoben werden. Wohnbaustadtrat Werner Faymann: "Die Baubehörde muss so organisiert sein, dass jederzeit die Korrektheit der Abläufe kontrolliert werden kann. Die Aktenführung und die Entscheidungen müssen durchschaubar und einheitlich sein. Der Bürger muss als Kunde angesehen werden, der sein Bau- oder Anrainerrecht wahrnimmt." "Der Bauwerber", so Faymann, "hat daher ein Recht auf eine rasche, korrekte Abwicklung seines Bauansuchens. Egal ob ein kleiner "Häuselbauer", oder ein Großinvestor." Denn lange Verfahren sind für den Betroffenen oft mit zusätzlichen Kosten verbunden. "Gleichzeitig", so Faymann, "müssen aber natürlich auch die Sorgen und Einwände der Anrainer ernsthaft geprüft werden. Daher muss auch die Entscheidung über die Rechtswirksamkeit von Einwänden, klar und durchschaubar sein."

Mit der Umgestaltung der Baubehörde werden darüber hinaus folgende Vorteile gegenüber dem alten System erwartet:

o Abteilungsleiter und Gruppenleiter brauchen nicht ins operative

Geschehen eingreifen, sie kümmern sich in erster Linie um Steuerung, Leitung, Kontrolle und Organisation.
o Sicherstellung einer einheitlichen Aktenerledigung
o Klare Zuständigkeiten, gleichmäßigere Aufteilung des

Arbeitsumfanges
o Standardisierung der Leistungserstellung
o Bessere Vertretungsmöglichkeiten innerhalb der Gebietsgruppe,

daher leichteres und schnelleres Reagieren bei Personalengpässen o Gewährleistung eines höheren Ausbildungsniveaus der Mitarbeiter,

durch Einschulungs- und Weiterbildungsprogramm
o Bessere Kommunikation der Mitarbeiter innerhalb der

Gebietsgruppe untereinander, Verbesserung des
Informationsstandes

Die Reform soll auch für die Mitarbeiter der MA 37 eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen (etwa durch gleichmäßigere Auslastung) bringen.

Erster Schritt der Organisationsreform: Ab kommender Woche, also 14. Jänner, übersiedeln die Bezirksstellen des 12., 13., 14., 15. und 16. Bezirks in das neue Gebäude im 16. Bezirk in der Spetterbrücke, die durch die ideale Lage an der U3 und S45 für Kunden der Baubehörde sehr gut erreicht werden kann. Darüber hinaus besteht dort eine Park&Ride-Anlage. Während der drei Wochen der Übersiedlung ist der Kundenbetrieb nur eingeschränkt möglich.

Als weitere Schritt werden die Bezirke 1, 8, 9, 18 und 19 zur Gebietsgruppe Wien Mitte-Nord zusammengeführt , die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7 10, 11 und 23 werden zur Gruppe Süd zusammengeführt und die Bezirke 2, 20, 21 und 22 werden zur Gebietsgruppe Ost. (Schluss) gmp

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