Zum Inhalt springen

ÖGB: Massive Kritik an Wanecks Äußerungen zur Hauptverbands-Reform

Zählt künftig die Stimme eines Reichen mehr?

Wien (ÖGB). Massive Kritik übt der Leiter des Sozialpolitischen Referates im ÖGB, Bernhard Achitz, am Interview von Staatssekretär Waneck in der Jänner-Ausgabe der Zeitschrift "Solidarität" zur Hauptverbands-Reform. "Vor allem Wanecks Aussage, dass die Besetzung des Verwaltungsrates nunmehr aufgrund gleicher Einzahlungen von ArbeitnehmerInnen wie von Arbeitgeberseite erfolgt und die Höhe der Beitragsleistung die Möglichkeit des Mitspracherechts bestimmt und nicht wie bisher die Anzahl der Versicherten", sorgt für großen Unmut, konkretisiert Achitz.++++

Genau dies sei aber mit der Neuorganisation des Hauptverbandes geschehen. Wenn Staatssekretär Waneck stolz darauf ist, dass die Besetzung des Verwaltungsrates nunmehr aufgrund der Einzahlungen von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber erfolgt, dann ist das demokratiepolitisch sehr bedenklich und verstößt gegen das verfassungsrechtlich garantierte Prinzip der Selbstverwaltung. Achitz: "Obwohl mehr als 80 Prozent der Versicherten unselbstständig und nur rund 20 Prozent selbstständig erwerbstätig sind, wurden die Mandate im Verwaltungsrat im Verhältnis 1:1 aufgeteilt. Damit wurde das Mitspracherecht der unselbstständig Erwerbstätigen nahezu halbiert." Es müsse sich erst erweisen, ob die Novelle einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalte, erklärte der ÖGB-Experte und stellt sich die Frage, ob bei künftigen Wahlen auch geplant ist, dass die Stimme jener, die höhere Steuern zahlen, mehr wert ist als jene, die aufgrund eines geringeren Einkommens weniger Abgaben leisten.

Verfassungsrechtlich bedenklich sind für den ÖGB auch die neuen Unvereinbarkeitsbestimmungen. Leitende Funktionäre kollektivvertragsfähiger Körperschaften dürfen nicht Mitglied des Verwaltungsrates, der Geschäftsführung oder der Controllinggruppe sein. "Das kommt quasi einem 'Berufsverbot' für GewerkschafterInnen gleich", so Achitz. Ein diesbezügliches Verfahren ist beim Verfassungsgerichtshof anhängig.

Das komplette Interview mit Staatssekretär Reinhart Waneck kann im Internet unter www.soli.at nachgelesen werden. (tb/ew)

ÖGB, 8. Jänner 2002
Nr. 9

Rückfragen & Kontakt:

Ernst Weber
Tel: (01) 53 444/361 (DW)
Fax: (01) 533 52 93

ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGB/NGB