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ÖAMTC: Diversion statt Urteil nach Verkehrsunfällen

Club fordert mehr Hilfe für Unfallopfer und Fahrsicherheitstraining statt Strafe

Wien (ÖAMTC-Presse) - Der ÖAMTC unterstützt die heute, Freitag, von ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter geforderte Reform der Diversion in kleinen Schritten. "Es sei jedoch in Erinnerung gerufen, dass gerade Fahrlässigkeitsdelikte im Verkehrsbereich nicht immer nur eine Geldbuße oder Geldstrafe nach sich ziehen müssen", wie ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer festhält. Als Beispiel führt der Jurist Fahrsicherheitskurse an, die viel besser geeignet sind, die zukünftige Gefahr, die von einem Unfallverursacher ausgeht, zu vermindern als die derzeit übliche Vorschreibung eines Geldbetrages. Fahrsicherheitskurse schärfen vor allem die Fähigkeit, Gefahrensituationen zeitgerecht zu erkennen und darauf richtig zu reagieren.

Auch die zügige Hilfe für Unfallopfer, etwa bessere Akteneinsichtsrechte und deren aktivere Einbeziehung ins Verfahren -vielleicht sogar ein Gespräch zwischen dem Unfalllenker und seinem Opfer - können dazu führen, dass der Geschädigte über gerechten Ersatz zufriedener ist und der Täter sein Verhalten nachhaltig ändert.

Schließlich sollte, so der ÖAMTC-Jurist abschließend, die schon jetzt im Gesetz formulierte Zweckwidmung der Bußgeldzahlungen ernster genommen werden. So könnten die Einnahmen für Opferhilfeorganisationen und Rehabilitationseinrichtungen zweckbestimmt sein. "Ideal wäre, wenn dem zahlungspflichtigen Unfallverursacher selbst ermöglicht würde, sich aus einer offiziellen Liste eine Organisation auswählen zu können", schließt Hoffer.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Sabine Fichtinger

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ÖAMTC Pressestelle

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