Roth: NÖ Gleichbehandlungsgesetz weiter verbessert
Chancengleichheit für Frauen ist wichtiges Anliegen der VP NÖ
St. Pölten (NÖI) - Mit der Änderung des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes in der letzten Landtagssitzung des Jahres 2001 ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation der Frauen getan worden. Besonders die Diskriminierung von Frauen im Berufsleben kann durch die Neuregelung besser bekämpft werden. Erstmals ist die Diskriminierung eindeutig im NÖ Gleichbehandlungsgesetz definiert worden, und machen das Gesetz leichter verständlich und erhöhen die Rechtssicherheit in den Verfahren, betont LAbg. Sissy Roth. ****
Mit den nun eingefügten Regelungen ist es den Dienstnehmerinnen der Gemeinden und des Landes leichter möglich, Schadenersatz für erlittene Diskriminierungen zu erhalten. So hat künftig der Dienstgeber zu beweisen, dass unterschiedliches Entgelt oder der nicht erfolgte berufliche Aufstieg oder das Nicht-Zustandekommen eines Dienstverhältnisses nicht diskriminierend sind. Die Situation der Frauen in Niederösterreich wird durch diese Regelung weiter verbessert, wobei das Engagement von mehr Frauen auch in der Politik wünschenswert sind. Damit könne vermehrt Politik von Betroffenen für Betroffene gemacht werden, so Roth.
Die berufliche Gleichbehandlung von Frauen ist ein wichtiges Anliegen der VP NÖ, die durch diese Regelung auch sichtbar gemacht wird. Wir werden auch weiterhin unser Ziel verfolgen, für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die gleichen Entwicklungschancen zur Verfügung zu stellen, so Roth.
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