• 14.12.2001, 10:02:24
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ÖAMTC: Keine Angst vor Autokauf im alten Jahr=

Mit Verhandlungsgeschick kann man schon jetzt in den Genuss von besseren Garantie- und Gewährleistungsrechten kommen

Wien (ÖAMTC-Presse) - Ein Auto, egal ob gebraucht oder neu, unter
dem Christbaum - das wäre eine feine Sache. Doch viele potenzielle
Autokäufer fühlen sich verunsichert aufgrund der jüngsten
Diskussionen rund um Gewährleistung und Garantie. "Mit den richtigen
Informationen und ein bisschen Verhandlungsgeschick kann man auch
noch in diesem Jahr günstig zu einem Auto kommen und muss nicht bis
zum Jänner warten", zerstreut ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka die
Zweifel.

Viele Hersteller bieten schon jetzt verlängerte Garantien beim
Kauf eines Neuwagens an. Sie versprechen damit dem Käufer für alle
Mängel, die innerhalb des Garantiezeitraumes auftreten, einzustehen.
Am häufigsten wird eine Zweijahresgarantie, oft sogar ohne
Kilometerbegrenzung geboten. Gratisreparaturen sind dabei zumeist an
Bedingungen wie regelmäßige Services gebunden, Verschleißteile werden
so gut wie immer von der Garantie ausgenommen.

In der Regel gelten für Autokäufe, die bis 31. Dezember getätigt
werden, noch die alten Gewährleistungsbestimmungen, auch wenn die
Zulassung erst 2002 erfolgt. Aber viele Händler zeigen sich
verhandlungsbereit. "Man kann mit dem Verkäufer vereinbaren, dass die
besseren, ab 1. Jänner 2002 geltenden Gewährleistungsrechte auf den
Vertrag zur Anwendung kommen sollen. Das sollte jedoch unbedingt auf
dem Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden", wie Zelenka betont.
Der ÖAMTC empfiehlt daher folgende Formulierung: "Für diesen Kauf
gelten alle ab 2002 gesetzlich vorgeschriebenen
Gewährleistungsbestimmungen als vereinbart." Nur mit diesem Zusatz
sichert sich der Käufer schon jetzt nicht nur die auf zwei Jahre
verlängerte Gewährleistungsfrist, sondern auch eine Reihe weiterer
Konsumentenrechte.

Der Käufer hat somit die Gewissheit, dass Mängel, die beim Kauf
zwar vorhanden, aber nicht offensichtlich gewesen waren, kostenlos
behoben werden müssen. Ist eine Mangelbehebung nicht möglich, kann
eine Preisreduktion oder in krassen Fällen die Auflösung des
Kaufvertrages durchgesetzt werden. Innerhalb der ersten sechs Monate
erspart sich der Käufer mühsame Streitereien darüber, ob der Fehler
von Anfang an vorhanden war: Wenn der Verkäufer das Gegenteil
behauptet, muss er dies auch beweisen.

Der Gebrauchtwagenkauf birgt Chancen und Risken

Gerade vor Jahreswechsel locken viele Händler mit Sonderangeboten
für Gebrauchtwagen. Mit etwas Verhandlungsgeschick lassen sich hier
noch wahre Schnäppchen machen. Auch bei einen Gebrauchtwagenkauf
können schon die neuen Gewährleistungsbestimmungen vereinbart werden.
Bei "Gebrauchten", die mindestens ein Jahr zugelassen waren, kann
jedoch die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Dies
muss allerdings zwischen Käufer und Verkäufer ausdrücklich vereinbart
werden. "Dem Käufer bleibt es natürlich vorbehalten, dieser
Verkürzung nur unter gleichzeitiger Gewährung eines Preisnachlasses
zuzustimmen", rät die ÖAMTC-Juristin. "Außerdem bieten viele Händler
Gebrauchtwagengarantien an, die unter Umständen eine allfällige
verkürzte Gewährleistungsfrist wieder wettmachen", erläutert Zelenka.

Um beim Gebrauchtwagenkauf auf Nummer sicher zu gehen, bietet der
ÖAMTC Kaufüberprüfungen an. Dabei wird festgestellt, ob der Wagen
wirklich das hält, was der Verkäufer versprochen hat und ob der
Kaufpreis gerechtfertigt ist.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Sabine Fichtinger

Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle

Tel.: (01) 711 99-1218

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