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Waneck: Sanitätergesetz heute im Ministerrat beschlossen

Kompetenzerweiterungen für Sanitäter

Wien (BMSG/OTS) - "Das heute von der Bundesregierung im Ministerrat beschlossene Sanitätergesetz sieht eine Reihe von Kompetenzerweiterungen für Sanitäter vor, die helfen sollen in kritischen Situationen Leben zu retten", fasste Waneck zusammen. Dieses neue moderne Gesetz sei deshalb dringend notwendig, da die bestehenden Regelungen des MTF-SHD-Gesetzes (Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste-Gesetz aus 1961!) nicht mehr zeitgerecht und praxisfern seien.

Mit dem Sanitätergesetz sei der sprunghaften Entwicklung der Notfallmedizin Rechnung getragen worden. So war es bislang Sanitätern verboten gewisse lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa die endotracheale Intubation, so Waneck. Die Aufgabenstellung des Rettungs- und Krankentransportwesens unterlag in den letzten Jahrzehnten einer rasanten und bedeutsamen Wandlung. Dies ist vor allem auf eine sprunghafte Entwicklung der Notfall- und Katastrophenmedizin zurückzuführen, die offensichtlich machte, dass bei akut lebensbedrohten Patienten/Patientinnen entscheidende medizinische Maßnahmen schon außerhalb einer Krankenanstalt erforderlich werden, die früher noch nicht möglich waren oder der Versorgung in einer Krankenanstalt vorbehalten blieben.

"Neben einer entsprechenden organisatorisch-einsatztaktischen Ausgestaltung der Rettungs- und Krankentransportsysteme kommt in diesem Zusammenhang der Qualifikation des eingesetzten Personals eine entscheidende Rolle zu", betonte Waneck. Vor allem für das nichtärztliche Personal habe sich in den letzten Jahrzehnten ein zunehmend differenziertes Tätigkeitsspektrum ergeben, das von der Durchführung von Krankentransporten über Assistenz bei notärztlichen Maßnahmen bis zur selbstständigen Versorgung von Notfallpatienten/Notfallpatientinnen reiche. Die alten Regelungen des MTF-SHD-G seinen sowohl inhaltlich und fachlich als auch in legistischer Hinsicht nicht mehr den aktuellen Anforderungen gerecht geworden.

Die Vereinten Nationen haben durch Resolution bei ihrer 52. Generalversammlung 1997 als symbolträchtige Orientierung für das beginnende Jahrhundert das Jahr 2001 zum "Internationalen Jahr der Freiwilligen" proklamiert. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass das österreichische Rettungswesen maßgeblich durch das unersetzliche Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen getragen wird. Das Sanitätergesetz trägt dem Prinzip der Ehrenamtlichkeit, zu dem sich die Rettungsorganisationen ausdrücklich bekennen, Rechnung.

"Durch dieses kann eine qualitativ hochwertige Versorgung im Rettungswesen weiterhin durch den Einsatz und die Bereitschaft freiwilliger Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gesichert werden", so Waneck. Durch gegenständliches Bundesgesetz sind daher keine nennenswerten Personal- und Strukturänderungen innerhalb der Rettungsorganisationen notwendig. Vielmehr soll ein modernes Tätigkeitsbild des Sanitäters/der Sanitäterin Garant für eine bestmögliche Erstversorgung und somit auch für die Fortsetzung des bisherigen bewährten Systems der Ehrenamtlichkeit sein.

Es wurde ein neues Ausbildungssystem erarbeitet, welches einerseits eine größtmögliche praxis- und berufseinstiegsgerechte und andererseits auch eine für ehrenamtlich tätige Personen zugängliche und zumutbare Ausbildung ermöglichen soll und dadurch das derzeit tragende System der Ehrenamtlichkeit auch weiterhin im bisherigen Ausmaß gewährleistet. Um eine Qualitätssicherung, insbesondere im Hinblick auf das Wohl der Patienten/Patientinnen, zu erreichen, ist durch eine Erweiterung des Tätigkeitsbereichs eine Verlängerung der Ausbildungsdauer unumgänglich.

Von einer Novellierung des MTF-SHD-G, das in weiten Zügen aus dem Jahre 1961 stammt und zahlreich novelliert wurde - insbesondere die Ausgliederung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste und der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind hier anzuführen -, wurde Abstand genommen, zumal dieses Gesetz durch die Fortentwicklung der Rechtsetzungstechnik auch nicht mehr den legistischen Anforderungen entspricht. Eine Novellierung im Rahmen des MTF-SHD-G hätte insbesondere mit einer gleichzeitigen Neuregelung aller im MTF-SHD-G verbliebenen Berufe einhergehen müssen, was im Hinblick auf den Umfang der Reformmaßnahmen eine nicht vertretbare Verzögerung der legistischen Umsetzung dieses Projekts zur Folge gehabt hätte.

Folgende Schwerpunkte der Reformmaßnahmen sind zusammenfassend hervorzuheben:

  • Schaffung eines eigenständigen Gesetzes für Sanitäter/Sanitäterinnen
  • Schaffung von Berufs- bzw. Tätigkeitsbild des Sanitäters/der Sanitäterin
  • Festlegung von Tätigkeitsbereichen des Rettungssanitäters/der Rettungssanitäterin, des Notfallsanitäters/der Notfallsanitäterin und von Notfallkompetenzen
  • Festlegung der Berufs- bzw. Tätigkeitsberechtigung
  • Festlegung von Berufs- bzw. Tätigkeitsrechten und -pflichten
  • Schaffung neuer Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnungen
  • Schaffung eines aufbauenden Ausbildungssystems (Modulsystem)
  • Festlegung der Ausbildungsbedingungen (Aufnahme, Ausbildungsablauf, Ausschluss, Anrechnungen, Prüfungen)
  • Schaffung von Nostrifikationsbestimmungen und EWR-Bestimmungen
  • Umfangreiche Übergangsbestimmungen zur Sicherung der Versorgung im Sanitätswesen

(Schluss) bxf

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Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen
Martin Glier, Pressesprecher v. Staatssekretär Waneck

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