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Maier: Datenschutzrat bei Chipkarten auf Regierungslinie gebracht

Gegenvotum der SPÖ-Vertreter - Klarer Tabubruch des Gremiums

Wien (SK) Harsche Kritik am gestrigen Beschluss des Datenschutzrates, der Speicherung von Gesundheits- und weiteren zusätzlichen Daten auf SV-Chipkarten zuzustimmen, wie dies in der 59. ASVG-Novelle vorgesehen sei, übte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. In der Tatsache, dass der Datenschutzrat von der blau-schwarzen Bundesregierung in dieser Frage "auf Linie" gebracht wurde, sehe Maier "einen klaren Tabubruch dieses Gremiums. In keinem anderen EU-Land gibt es derzeit die Möglichkeit, Gesundheitsdaten in dieser Form zu speichern. Nachdem keine Verwendungsverbote, und bis dato auch keine adäquaten Strafsanktionen, normiert wurden, muss Datenmissbrauch befürchtet werden", so der SPÖ-Abgeordnete. Die SPÖ-Vertreter im Datenschutzrat haben ein "votum seperatum" angekündigt. ****

Probleme durch die geplanten Erweiterungen der SV-Chipkarte seien für Maier absehbar: "Der Druck auf Arbeitslose und ArbeitnehmerInnen wird steigen, da jeder Arbeitnehmer über eine Sozialversicherungskarte verfügt. In Anbetracht der Realitäten am Arbeitsmarkt könnte ein künftiger Arbeitgeber bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz die Herausgabe der Karte verlangen und mit beschafften Lesegeräten die Daten auslesen. Somit wird die Sozialversicherungskarte durch Ergänzungen mit elektronischen Signaturen als Keycard zur 'Bürgercard' - so auch die Ansicht des Regierungsbeauftragen Univ. Prof. Posch für das Projekt Bürgercard. Die demokratie- und gesellschaftspolitischen sowie insbesondere die datenschutzrechtlichen Probleme und Auswirkungen dieses Vorhabens sind noch gar nicht abschätzbar." Der SPÖ-Abgeordnete nannte als Beispiel die mögliche Betroffenheit von Arbeitslosen oder älteren Menschen, "mit denen Privatversicherungen keine Polizzen mehr abschließen, weil sie in Kenntnis ihrer Gesundheitsdaten ein Risiko darstellen".

Völlig unerklärlich ist für Maier auch die Eile, mit der die Bundesregierung die Regelung durchsetzen will: "Es gibt dafür keinen Anlass, da die Chipkarte flächendeckend erst im Jahr 2003 eingesetzt werden soll. Erst dann sollte man über allfällige Erweiterungen nachdenken." Abschließend erinnerte der Abgeordnete an den Beschluss des Datenschutzrates zur 56. ASVG-Novelle 1999. Damals sprach man sich gegen die Verwendung der Chipkarte als Multifunktionskarte aus. "Demzufolge wurde ein Verbot der Speicherung von Diagnosen und Gesundheitsdaten vorgesehen. Dieser Grundkonsens ist im Datenschutzrat bedauerlicherweise nicht mehr gegeben." (Schluss) se/mp

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Pressedienst der SPÖ

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