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VP-Hahn: Der aktuellen Kritik der Volksanwaltschaft wurde schon vor Wochen Rechnung getragen

Umstrittene "Hebegebühr" wird durch eine VP-Initiative abgeschafft

Wien (ÖVP-Klub) Überrascht zeigte sich heute der Wiener VP-Gesundheitssprecher, LAbg. Dr. Johannes HAHN, über die gestern erhobene Kritik der Volksanwaltschaft an der Einhebung von hohen Rettungsgebühren in Fällen, wo eigentlich keine ärztliche Hilfe notwendig ist. "Wir haben eine diesbezügliche Gesetzesänderung schon am 4. Oktober im Wiener Landtag beschlossen, jetzt durchläuft diese Änderung nur noch auf formalem Wege den Ausschuss und wird danach in Kraft treten", berichtet HAHN.

Anlass für die Gesetzesänderung war ein Fall, den die Wiener VP in der Tageszeitung "Kurier" aufgedeckt hatte. Ein schwer behinderter Mann war aus seinem Bett gefallen und konnte aus eigener Kraft nicht mehr aufstehen. Seine Ehefrau, selbst über 90 Jahre alt, hatte die Rettung verständigt, die den Mann wieder in sein Bett zurückhob. Wochen später flatterte dem Ehepaar eine Rechnung über 5000 Schilling ins Haus.

"Ich habe es als ungeheuerlich empfunden, dass für diese Leistung bezahlt werden muss", erklärt HAHN, "deshalb habe ich für den Wiener Landtag einen Allparteienantrag initiiert, der diesen Mißstand abstellen soll." Der diesbezügliche Antrag wurde in der Sitzung des Wiener Landtages am 4. Oktober 2001 eingebracht, durchläuft nun die notwendigen formalen Ebenen und wird in Kürze in Kraft treten.

Das betreffende Gesetz wird insofern abgeändert, als dass es nun dort heißt: "In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann von der Einhebung der Gebühr ganz oder teilweise abgesehen werden."

"Damit ist sichergestellt, dass in einem - wie von der Volksanwaltschaft berichtetem Fall - keine Gebühren eingehoben werden können", so HAHN. "Es überrascht mich, dass die Volksanwaltschaft diese Gesetzesänderung offenbar nicht mitbekommen hat. Zumindest Landtagspräsident HATZL hätte - als Vorsitzender des Wiener Landtages - von dieser Gesetzesänderung wissen müssen."

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