• 08.10.2001, 15:24:36
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  • OTS0175 OTW0175

Industrie verabschiedet Protestresolution zum AWG 2002

Angebot zu grundlegender Überarbeitung im Dialog mit den betroffenen Branchen

Wien (PWK707) Der "Umweltsprechertag der österreichischen
Industrie", dem Umweltexperten aus Unternehmen aller
Industriefachverbände angehören, hat eine Protestresolution zum
Entwurf des Umweltministeriums für ein Abfallwirtschaftsgesetz 2002
verabschiedet, die heute, Montag, Umweltminister Wilhelm Molterer
übermittelt wurde. Damit verbunden wird der dringenden Wunsch, durch
ein Zurücknehmen des ausgesandten Entwurfs und durch eine rasche
Überarbeitung in Zusammenarbeit mit der betroffenen Wirtschaft ein
"anspruchsvolles, ausgewogenes und an der nachhaltigen Entwicklung
orientiertes AWG" zu ermöglichen.

Das Abfallwirtschaftsgesetz stelle für die österreichische Industrie
und die in den Betrieben im Sinne des Umweltschutzes tätigen
Experten, wie z.B. die Abfallbeauftragten, eines der zentralen
Gesetze dar. Mit seiner Vielzahl an Regelungen greift es tief in
inner- und überbetriebliche Abläufe ein. Durch die zahlreichen
Novellierungen seit seinem Inkrafttreten ist das AWG aber
dickichtartig angewachsen, wirft im Vollzug eine Reihe von Problemen
auf und ist in der derzeitigen Fassung wohl nur mehr für einige
wenige Spezialisten handhabbar, heißt es in der Stellungnahme.

Nicht zuletzt durch die Ankündigungen und Aufrufe des
Umweltministeriums zu einem kooperativen Vorgehen waren die an die
Reform des AWG geknüpften Erwartungen entsprechend hoch. Die
Bundessektion Industrie und alle industriellen Fachverbände haben
sich daher auch am WKÖ-Reformprojekt zum AWG beteiligt, in dessen
Rahmen von Experten zweier Rechtsanwaltskanzleien ein AWG-Entwurf
ausgearbeitet und dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt wurde.
Der nunmehr vom Ministerium vorgelegte Entwurf sei für diese
positiven Erwartungen sowie für die vielerorts geäußerten Hoffnungen,
mit Hilfe der geleisteten Vorarbeiten ein zeitgemäßes,
praxisgerechtes und schlankes Abfallwirtschaftsgesetz zu schaffen,
ein herber Rückschlag.

"Der monströse, für eine ehrliche Reformdiskussion gemäß den Vorgaben
des Regierungsübereinkommens ungeeignete Beamten-Entwurf ist
gekennzeichnet durch ausufernde Regelungswut, setzt sich über
Ankündigungen und Gesprächsergebnisse im Vorfeld der Begutachtung
hinweg, lässt konstruktive Verbesserungsvorschläge namhafter
Umweltrechts-Experten hinsichtlich Entbürokratisierung und
Rechtsbereinigung weitgehend ungenutzt und strotzt vor bürokratischen
Erschwernissen", heißt es wörtlich.

Der Entwurf des Umweltministeriums beinhalte zwar einzelne sehr
positive Ansätzen wie die dringend erforderliche Zusammenfassung von
Bundes- und Landesvorschriften zu einem bundeseinheitlichen
Abfallrecht, die längst überfällige Vereinheitlichung der
Abfalldokumentation und die Schaffung einer einheitlichen
Berufsberechtigung.

Dem stehe jedoch eine Vielzahl an Negativa gegenüber, wie
insbesondere das unsachliche Hineinzwingen von Produktionsbetrieben,
die innerbetriebliche Rückstände im Produktionskreislauf führen, ins
Abfallrecht, die mangelnde Ausnützung des seitens der EU vorgegebenen
Handlungsspielraumes, die dadurch neu entstehenden umfangreichen
Aufzeichnungs- und Erlaubnispflichten, die fehlenden Erleichterungen
für inner- und überbetriebliche Recyclingprojekte, die ersatzlose
Streichung der Ausnahme für unlegierten Eisenschrott, die
Fristenverlängerung bzw. mangelnde Rechtssicherheit beim
Feststellungsbescheid, die unspezifischen produktions-, produkt- und
vertriebsrelevanten Regelungsansätze, die Eingriffe in die
betriebliche Organisationsautonomie hinsichtlich Abfallbeauftragten,
die Mitfinanzierung der Restmüllsammlung der Gemeinden durch die
Wirtschaft, die Aufhebung der Sperrwirkung für eine mögliche
Getränkepfandverordnung, die Verpflichtung zur gutachterlichen
Selbstkontrolle über Einhaltung von Verordnungen, die neuen
Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit dem elektronischen
Datenpool, die mangelhafte Ausgestaltung des vereinfachten Verfahrens
für Anlagenänderungen, die indirekt vorgesehene Möglichkeit zur
Anordnung wirtschaftslenkender Maßnahmen und andere mehr.

Eine AWG-Reform dieser Art würde die Rahmenbedingungen für
Unternehmen am Wirtschaftsstandort Österreich völlig unnötig
erschweren. (hp)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

DI Oliver Dworak
Bundessektion Industrie
Tel.: 01/50105/3423

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK/PWK

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