- 03.10.2001, 09:17:49
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Volksanwalt Stadler: Konflikt zwischen Bürgermeister von Paudorf und Volksschuldirektor löst Diskussion um Schulsprengeleinteilung nach dem Territorialitätsprinzip aus=
Wien (OTS) - Wegen der Aufnahme zweier sprengelfremder Kinder in
die Volksschule Paudorf droht der Bürgermeister von Paudorf dem
Schulleiter mit Disziplinarverfahren und
Schadenersatzforderungen.****
Die Volksschule Paudorf mit Schwerpunkt Musik genießt wegen des
umfangreichen Angebotes an Nachmittagsbetreuung einen guten Ruf. Vor
allem berufstätige Eltern und Alleinerzieher aus anderen Gemeinden
schicken ihre Kinder gerne in diese Schule. Voraussetzung dafür ist
allerdings, dass die Wohnsitzgemeinde der Schüler einen
Gastschulbeitrag an die Gemeinde Paudorf überweist.
Im Juli dieses Jahres meldeten zwei alleinerziehende berufstätige
Mütter aus Traismauer ihre Kinder bei einer Familie in Paudorf
polizeilich an. Der Schulleiter der Volksschule Paudorf nahm die
beiden Kinder in seine Volksschule auf, ohne näher nachzuforschen, ob
die beiden Kinder auch tatsächlich in Paudorf wohnen und nächtigen,
wie es das Niederösterreichische Pflichtschulgesetz voraussetzt. Da
durch die polizeiliche Meldung die Verpflichtung zur Bezahlung des
Gastschulbeitrages umgangen wurde, sieht sich der Direktor nunmehr
mit der Drohung einer Regressforderung durch die Gemeinde Paudorf in
der Höhe von ca. S 100.000,-- konfrontiert. Darüber hinaus muss der
Schulleiter auch mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen
ihn rechnen.
"Ein krasser Fall, der einmal mehr zeigt, dass die starre
Schulsprengeleinteilung nach dem Territorialitätsprinzip den heutigen
Anforderungen an Flexibilität und Mobilität nicht mehr entspricht",
ist Volksanwalt Mag. Stadler empört. Er schlägt zur Lösung der
Problematik vor, dass nach dem Vorbild der Schulsprengelverordnung
für Schwerpunkthauptschulen im Land Salzburg, LGBl.Nr. 115/2000, der
Berechtigungssprengel für Pflichtschulen das gesamte Bundesland
umfassen soll. "Eine Liberalisierung der Schulsprengeleinteilung ist
schon längst überfällig", betont Volksanwalt Mag. Stadler.
Rückfragehinweis: Volksanwaltschaft
Volksanwalt Mag. Ewald Stadler
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/121
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