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ÖGB-Konzept zur "Abfertigung neu" endlich umsetzen

Von der Regierung gibt es außer einen "Ja-Nein-Kalender" nichts

Wien (ÖGB). "Der ÖGB hat ganz konkrete Vorschläge zur 'Abfertigung neu' auf den Tisch gelegt. Diese können jederzeit diskutiert und endlich umgesetzt werden", stellte der Leitende Sekretär im ÖGB, Dr. Richard Leutner, fest. "Verschiedene Regierungsmitglieder, Vertreter der Wirtschaftskammer und der ÖAAB-Arbeitnehmerflügel sollen nicht ständig davon reden, was nicht kommt und "einen unbrauchbaren "Ja-Nein-Kalender" präsentieren, sondern endlich 'Nägel mit Köpfe' machen. Jedenfalls darf der Gesetzgeber den ArbeitnehmerInnen nicht vorschreiben wie sie die Abfertigung zu verwenden haben", lehnt Leutner strikt Tendenzen ab, die darauf hindeuten, die Abfertigung in eine zweite Pensionssäule umzuwandeln.++++

Es ist höchst an der Zeit ein modernes Abfertigungsmodell in die Tat umzusetzen, so Leutner. Es ist unglaublich, mit welcher Ignoranz die Forderungen des ÖGB zur "Abfertigung neu" behandelt werden. Man versteigt sich sogar dazu, zu behaupten, dass wegen der ÖGB-Urabstimmung eine Lösung erst nach dem 15. Oktober vorliegen werde. Leutner: "An unseren Positionen hat sich nichts geändert, hätte die Regierung unsere Forderungen aufgegriffen, dann wäre die "Abfertigung neu" bereits beschlossene Sache und eine Urabstimmung zu dieser wichtigen Frage erst gar nicht notwendig gewesen."

Leutner betonte, dass eine Reform der Abfertigung im Interesse der ArbeitnehmerInnen erfolgen müsse. Eine Überführung der Abfertigung in eine Betriebspension, die offensichtlich durch die "zweite Pensionssäule" angestrebt wird, wäre de facto eine Abschaffung der Abfertigung durch die Hintertür. Diese "Abfertigungspension" wäre nämlich eine allein von den ArbeitnehmerInnen finanzierte Betriebspension. Der nächste Schritt wäre dann eine Reduzierung der ASVG-Pension und darüber hinaus möglicherweise auch der bestehenden Betriebspensionen. Leutner: "In Summe würde wahrscheinlich lediglich genau so viel Pension herauskommen wie jetzt - nur die Abfertigung wäre weg."

Der Leitende Sekretär im ÖGB betonte, dass in einer immer flexibler werdenden Arbeitswelt es wichtig ist, dass ArbeitnehmerInnen bei Erwerbsunterbrechungen - wie beispielsweise Arbeitgeberwechsel - auf die Abfertigung als Überbrückungshilfe zurückgreifen können. Ein Umfunktionieren der Abfertigung in eine Betriebspension könne und dürfe nicht Ziel einer zeitgemäßen Reform der Abfertigung sein.

Die Position des ÖGB:

Abfertigung auch bei Selbstkündigung - mobil sein darf nicht bestraft werden.
Auslagerung der Abfertigungen in Abfertigungskassen - Abkoppelung vom Unternehmensschicksal.
Abfertigungsbeiträge für alle ArbeitnehmerInnen - nicht nur für Langzeitbeschäftigte.
Geradliniges Anwachsen der Abfertigung - weg mit den Abfertigungssprüngen.
Kein Eingriff in bestehende Ansprüche - an den bestehenden Abfertigungsansprüchen darf nicht gerüttelt werden.

ÖGB-Konzept liegt vor, wo bleibt das der Regierung?

ÖGB und AK haben ein klares Konzept zur Verbesserung der Abfertigung ausgearbeitet - dagegen haben die Regierungsparteien bislang in Sachen "Abfertigung neu" keine einheitliche Meinung vorweisen können. Bislang war das ein "Ja-Nein-Kalender" an unterschiedlichsten Standpunkten. Insbesondere in Sachen Abfertigung für Kurzzeitbeschäftigte fehlt eine einheitliche Aussage", so Leutner abschließend. (ew)

ÖGB, 25. September 2001 Nr. 768

ÖGB-Urabstimmung vom 24. September bis 15. Oktober 2001
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