Badeverbot für die Neue Donau
Hygienische Badewasserqualität derzeit nicht gegeben
Wien (OTS) - Die Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen - hat
mit Verordnung vom heutigen Tag nach § 10a Bäderhygienegesetz ein Badeverbot für die Neue Donau, obere Stauhaltung, vom Einlaufbauwerk bis zum Wehr 1 erlassen. Vom Bad in der Neuen Donau Abstand ist derzeit Abstand zu nehmen.
Diese Maßnahme ist durch die vom Institut für Umweltmedizin festgestellte und bestätigte Überschreitung des Grenzwertes für gesamtkoliforme Bakterien erforderlich geworden. Die hygienische Badewasserqualität ist durch das Überhandnehmen von Fäkalflora nicht gegeben.
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