• 10.08.2001, 16:44:15
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  • OTS0147 OTW0147

"Einholung von nur zwei Angeboten war zulässig!"

LSth. Gorbach zitiert § 22 des Vorarlberger Vergabegesetzes

Bregenz (VLK) - Die heute, Freitag, geäußerte Kritik,
warum "nur" zwei Angebote für die Nutzen-Kosten-Studie des
Erzbergtunnels eingeholt wurden, weist Straßenbaureferent
Landesstatthalter Hubert Gorbach zurück und beruft sich auf
den Paragraphen 22 des Vorarlberger Vergabegesetzes, in dem
es heißt: "Ist die Wahl zwischen mehreren Unternehmen
möglich, sind zu Vergleichszwecken mehrere, jedoch mindestens
drei verbindliche Angebote einzuholen". Laut Gorbach waren
bei diesem Spezialauftrag jedoch nur zwei geeignete Büros
bekannt! ****

Es handelte sich bei der Nutzen-Kosten-Studie des
Erzbergtunnels um einen Spezialauftrag, der auch in den
Fremdenverkehrsbereich hineinspielte, betont der Statthalter.
Gorbach: "Üblicherweise werden die Angebote in solchen Fällen
auf Grund von Referenzen und Vorkenntnissen einholt. Daher
wurde das Vorarlberger Büro Demelius und als zweites das
Management Center St. Gallen eingeladen." Diese beiden
Büros wurden deshalb gewählt, so Gorbach, "weil man mit dem
Büro Demelius schon bei der Raststättenstandortwahl positive
Erfahrungen gemacht hat und das Management Center St. Gallen
bereits durch eine Untersuchung für das Klostertal
einschlägige Vorkenntnisse vorweisen konnte.

Gorbach: "Wird nun diese Vorgangsweise als unüblich
betitelt, kann ich nur auf die Geschäftsordnung der
Vorarlberger Landesregierung hinweisen, in der geschrieben
steht, 'dass die Vergabe von Lieferungen und Leistungen
einschließlich der Vergabe von Projektierungsaufträgen für
Baumaßnahmen des Landes nur dann der kollegialen
Beschlussfassung durch die Landesregierung vorbehalten sind,
wenn sie den Betrag von 1,4 Millionen Schilling (101.000
Euro) übersteigen.' Und dies war hier nicht der Fall, betont
Gorbach.

"Wer mich kennt, weiß, dass ich dem freien Wettbewerb sehr
angetan bin und wenn möglich und zielführend gerne möglichst
viele Angebote einhole und vergleiche!" Eine gewisse
Selbstverantwortung und Kompetenz muss aber auch den mit
einem Projekt beauftragten verantwortlichen Beamten
zugestanden werden - wie dies vergleichsweise in der privaten
Wirtschaft für leitende Mitarbeiter gilt. Statthalter
Gorbach gibt als Straßenbaureferent seiner Überzeugung
Ausdruck, dass seine zuständige Abteilung Straßenbau, im
Bemühen möglichst optimale Entscheidungsgrundlagen auf den
Tisch zu bekommen, auch diese Vergabe korrekt abgewickelt hat
und stellt sich damit hinter seine in dieser Causa befassten
Mitarbeiter.
(bl/ug,nvl)

Rückfragehinweis: Landespressestelle Vorarlberg

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