- 27.07.2001, 12:29:48
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Wirtschaft: Road-Pricing-Satz von ATS 2,-- pro Kilometer muss Maximalsatz bleiben
Wirtschaftsstandort Österreich verträgt keine höheren Mautsätze, als auch in Deutschland geplant
Wien (PWK545) - "Die noch vom damaligen Wirtschaftsminister Dr.
Hannes Farnleitner unterschriebene Mauttarifverordnung für das
geplante Road-Pricing auf Österreichs hochrangigem Straßennetz hat
für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit vier oder mehr
Achsen einen Kilometersatz von ATS 2,-- (inkl. Mehrwertsteuer)
vorgesehen, für Kraftfahrzeuge mit drei Achsen von ATS 1,70 pro
Kilometer und für zweiachsige Kraftfahrzeuge über 3,5 t von ATS 1,20
pro Kilometer. Nachdem nun ein ausschließlich berührungsloses
Mautsystem kommen soll, hat Verkehrsministerin Dr. Monika Forstinger
diese Verordnung außer Kraft gesetzt," betont Roderich Regler, Leiter
der Abteilung für Verkehrspolitik der Wirtschaftskammer Österreich.
"Die Haltung der Wirtschaftskammer Österreich zum Road-Pricing war
immer davon bestimmt, dass diese Sätze eingehalten und nicht
verdoppelt werden, wie dies nun von einigen Stellen verlangt wird."
Höhere Mautsätze wären ein Schaden für den Wirtschaftsstandort
Österreich, weil dann viele Industriebetriebe Neugründungen in
anderen EU-Mitgliedstaaten vornehmen würden. In Österreich
vorgesehene Investitionen würden dann auch eher beispielsweise an der
österreichischen Grenze mit der Bundesrepublik Deutschland getätigt,
um höhere Transportkosten zu umgehen, was für strukturell schon
derzeit benachteiligte Regionen, wie die Steiermark, Kärnten oder das
Waldviertel, zusätzliche Nachteile bringen würde. "Aus diesen Gründen
sind die seinerzeit von Wirtschaftsminister Farnleitner vorgesehenen
Mautsätze als absolutes Maximum anzusehen," verlangt Regler.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat weiters gefordert, dass auch bei
der Höhe des Mautsatzes ein Gleichklang mit der Bundesrepublik
Deutschland herbeigeführt wird, wie dies auch für die Kompatibilität
des Systems verlangt wurde. "Nur bei gleich hohen Tarifsätzen können
die Nachteile eines Road-Pricing für Österreichs Wirtschaft in
Grenzen gehalten werden. Außerdem muss unbedingt bei Einführung des
Road-Pricing sowohl die Straßenbenützungsabgabe zur Gänze entfallen,
als auch die Kraftfahrzeugsteuer tunlichst auf das in der EU geltende
Mindestniveau, zumindest aber auf die in Deutschland geltende Höhe
herabgesetzt werden," unterstreicht Regler die Forderungen der
Wirtschaft.
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Verkehrspolitik
Dipl.Ing. Roderich Regler
Tel.: (01) 50105-4000
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