- 20.07.2001, 15:56:16
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FP-Schnell: Inhaltliche Kritik muß auch gegen den Bundespräsidenten erlaubt sein !=
Rechtsmittel gegen das Urteil wird eingebracht!
Wien, 20-07-2001 (fpd) - Bei der heutigen Pressekonferenz zum Urteil
1. Instanz stellte der Salzburger FPÖ-Obmann, Dr. Karl Schnell fest,
dass Rechtsmittel angemeldet wurden.****
"Ich habe den österreichischen Bundespräsidenten Dr. Thomas Klestil
niemals beleidigt. Ich habe scharfe inhaltliche Kritik geübt, welche
sich auch der Bundespräsident gefallen lassen müsse". "Im übrigen",
stellte Schnell fest, "ist inhaltliche Kritik laut Europäischer
Menschenrechtskonvention erlaubt! "Ich habe in der Vergangenheit,
werde aber auch in der Zukunft jene Kritik üben, die ich für
berechtigt halte", so Schnell in einer ersten Stellungnahme.
Überrascht zeigte sich Schnell vom Verhalten des Staatsanwaltes, der
die Herrn Blair, Chirac, Guiterres als "Konsorten" bezeichnet hat.
Rechtsanwalt Dr. Schöppl stellte die unbeantwortete Frage in den
Raum, ob es sich dabei um einen Lapsus des Staatsanwaltes handelt
oder nicht. Denn auf der einen Seite wird der Salzburger
Landespolitiker wegen seiner inhaltlichen Kritik vor Gericht
zitiert, andererseits jedoch verwendet der Staatsanwalt genau jene
polemischen Aussagen gegenüber ausländischen Staatsoberhäuptern und
Politikern, derentwegen Schnell heute verurteilt wurde.
Karl Schnell bedauerte erneut die kolportierten Missverständnisse
bzw. die Missinterpretationen der Medien zu seiner inhaltlichen
Kritik am Bundespräsidenten. "Wenn sich die Anschuldigungen gegen
Thomas Klestil, welche ja auch von Ernst Hofbauer in dessen Buch
"Der Verrat" erhoben wurden, als falsch herausstellen sollten, so
stehe ich nicht an, meine Kritik zurückzuziehen."
Schnell erinnerte in diesem Zusammenhang an das Verhalten von Thomas
Klestil während der Regierungsbildung vor 2 Jahren. "Bis zum
heutigen Tag ist die Rolle, die Klestil im Zuge des Zustandekommens
der EU-Sanktionen gegen Österreich gespielt hat fragwürdig". Schnell
zeigte sich optimistisch, dass in der zweiten Instanz ein Freispruch
erfolgen wird. (Schluß) jen
Rückfragehinweis: Klub der Freiheitlichen
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