Solaranlagen auch als Architektur-Element attraktiv BILD
LR Rein präsentierte neues Fördermodell für Solaranlagen - bis zu 50.000 Schilling für Eigenheime
Feldkirch/Bregenz (VLK) - Das Energiekonzept des Landes
Vorarlberg setzt sich in Bezug auf die thermische Nutzung der Solarenergie ehrgeizige Ziele, es wird ein jährlicher Zuwachs
von 20 Prozent angepeilt. Ein erstes konkretes und wichtiges Ergebnis ist die neue Richtlinie für die Förderung von Solaranlagen, die mit 1. Juli 2001 in Kraft getreten ist.
Wohnbau-LR Manfred Rein präsentierte, heute, Montag, die neue Förderung am Beispiel des neuen Eigenheimes der Familie
Kleindienst in Feldkirch. ****
Landesrat Rein, der in der Vorarlberger Landesregierung
auch für das Ressort "erneuerbare Energien" verantwortlich zeichnet, freut sich, "dass durch eine tolle Förderung auch Anreize für effizientes Heizen in moderner Architektur
geschaffen werden".
Die Kernpunkte der neuen Richtlinie
-Vereinfachung
Die Solaranlagenförderung wurde wesentlich vereinfacht und
setzt sich für Einfamilienhäuser aus einem Basisbetrag und
einem Betrag pro Quadratmeter-Kollektorfläche zusammen. Für Mehrwohnungshäuser gibt es einen prozentuellen Fördersatz von
den Investitionskosten.
- Solare Raumheizung
Als erstes Land fördert Vorarlberg aktiv die solare
Raumheizung. Ab einem solaren Deckungsanteil von zumindest 15 Prozent des Raumwärmebedarfs, kann auf diese lukrative
Förderung zugegriffen werden. Das heißt: Bei einem
Einfamilienhaus kann eine Förderung bis zu 50.000 Schilling
bezogen werden. Bei Mehrwohnungshäusern 30 Prozent der Investitionskosten.
-Qualitätssicherung
Jede Anlage muss vom Fachmann abgenommen werden. Dafür gibt
es eine detaillierte Checkliste. Ab einer Anlagengröße von 20 Quadratmeter muss die erzeugte Wärme gemessen werden.
-Energieberatung
Das neue Förderungsmodell setzt die Durchführung einer Energieberatung hinsichtlich der effizienten Energienutzung
sowie des effizienten Mitteleinsatzes voraus, damit der Förderungswerber im Vorfeld gut und unabhängig informiert
ist.
-Servicescheck
Um einen einwandfreien Betrieb nach Inbetriebnahme zu gewährleisten, erhält jeder Förderwerber mit der Förderungszusage einen Servicescheck.
-Förderung
a) Anlagen zur Warmwasserbereitung für:
-Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):
Sockelförderung 15.000 Schilling/1.090 Euro plus Bruttokollektorfläche
je m² 1.000 Schilling/73 Euro
maximal 25.000 Schilling/1.817 Euro
-Mehrwohnungshäuser 25 Prozent der Investitionskosten
b) Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung zwischen
15 bis 20 Prozent für:
-Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):
Sockelförderung 20.000 Schilling/1.453 Euro plus Bruttokollektorfläche
je m² 1.000 Schilling/73 Euro
maximal 40.000 Schilling/2.907 Euro
-Mehrwohnungshäuser 30 Prozent der Investitionskosten
c) Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung über 20 Prozent für:
-Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):
Sockelförderung 30.000 Schilling/2.180 Euro plus Bruttokollektorfläche
je m² 1.000 Schilling/73 Euro
maximal 50.000 Schilling/3.634 Euro
-Mehrwohnungshäuser 30 Prozent der Investitionskosten
Jährlich 1.000 Solaranlagen erwartet
Das Land erwartet sich durch die neue und einfache
Förderung jährlich die Einrichtung von 1.000 Solaranlagen. Landesrat Rein: "Zunehmen wird sicher die Solaranlage, mit
der gleichzeitig auch Raumwärme geliefert wird." Weitere Informationen gibt es bei der Wohnbauförderungsstelle des
Landes Vorarlberger Telefonnummer 05574/511-8080 oder beim Energieinstitut 05572/31202.
(ug/dig,nvl)
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