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AK-Präsident Wipplinger: Berufsausbildungsfonds soll Lastenausgleich zwischen Betrieben schaffen

Linz (AKO) "Das jahrelange Versäumnis der Unternehmer, ausreichend qualifizierte Facharbeiter auszubilden, lässt die Wirtschaft die verrücktsten Forderungen erheben", so der AK-Präsident Hubert Wipplinger zum Ansinnen der Wirtschaftskammer, dass Facharbeiter, die nach der Ausbildung den Betrieb wechseln, Abschlagzahlungen an den Ausbildungsbetrieb zu zahlen hätten.

Die Forderung der Wirtschaftskammer, diese Abschlagszahlungen in den Ausbildungsverträgen festzuhalten, lässt darauf schließen, dass nicht jene in die Pflicht genommen werden sollen, die von guten Ausbildungen profitieren. Die Belastungen sollen einmal mehr auf die Arbeitnehmer/-innen abgewälzt werden. Außerdem werden sie durch Zahlungsverpflichtungen an der Ausübung ihres Rechtes auf freie Arbeitsplatzwahl gehindert.

Die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber haben in den letzten Jahren ohnehin eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, welche die finanziellen Rahmenbedingungen der Lehrlingsausbildung massiv zugunsten der Lehrbetriebe verbessert haben.

Hinzu kommt der Steuerfreibetrag von 20.000 Schilling pro Jahr für jeden Lehrling durch die Steuerreform 2000. Rechnet man die Befreiung von der Kommunalsteuer und die AMS-Förderungen von Ausbildungsverhältnissen und die Lehrstellenförderungen der Länder hinzu, ergibt sich ein Betrag von rund 2,3 Milliarden Schilling an Entlastungen der Lehrbetriebe pro Jahr. Geschätzte 22 bis 25 Prozent davon, das sind 550 - 600 Millionen, dürften jährlich auf oberösterreichische Betriebe entfallen.

"Damit es zu einem finanziellen Ausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben kommt, wäre die Schaffung eines Berufsausbildungsfonds höchst an der Zeit", so der AK-Präsident. Jene Betriebe, die nichts in Berufsausbildung investieren, sollen in diesen Fonds einzahlen. Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, sollen von diesen Fonds für ihre Aufwendungen entschädigt werden.

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