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Kranzl: Frühere Volljährigkeit darf von den Kreditinstituten nicht ausgenützt werden

Selbstbeschränkung der Kreditinstitute bei Kreditgeschäften mit Jugendlichen notwendig

Niederösterreich (SPI): Die Vorverlegung der Volljährigkeit bringt auch eine frühere Vollgeschäftsfähigkeit mit sich. "Als Konsumentenschutzlandesrätin und auch zuständig für die Schuldnerberatung in NÖ, appelliere ich daher an die Kreditinstitute, besonders bei Kreditgeschäften mit Jugendlichen, großes Verantwortungsgefühl zu beweisen. Vielfach wird das Einkommen und das Auskommen mit dem vorhanden Geld überschätzt. Jugendliche geraten somit in eine Schuldenfalle, aus der sie nur schwer wieder herauskommen", so Landesrätin Christa Kranzl.

Bei jedem Kreditgeschäft sollte gleichzeitig ein Rückzahlungsplan erstellt werden, der noch genug Geld "zum Leben" übrig lässt. "Weiters sind potentielle Kunden bei der Übernahme von Bürgschaften im Freundes- und Familienkreis auf die Gefahren hinzuweisen. Im Zweifelsfall lade ich Kreditnehmer und Bürgen ein, schon vor Abschluss eine der Schuldnerberatungsstellen zu kontaktieren. Vorbeugen ist oft besser", so Landesrätin Christa Kranzl.
sw

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