Ziegelböck: Frauen durch die Beseitigung von Beschränkungen neue Chancen geben
Mit flexiblen Kinderbetreuungsmodellen Bedarf im ländlichen Raum decken
Wien, 2. Juli 2001 (AIZ). - "Wer noch immer fordert, die durch das Kinderbetreuungsgeld bei Ländern und Gemeinden freiwerdenden Mittel ausschließlich in Kindergärten, Kindergrippen und Krabbelstuben zu investieren, benachteiligt bewusst 40 % der Frauen, die in den ländlichen Gemeinden unter 3.000 bis 5.000 Einwohner leben", kritisierte heute die Vorsitzende des Bäuerinnenausschusses des Bauernbundes, Hermine Ziegelböck, die Vorschläge der SPÖ. ****
Auf Grund des Wunsches von Frauen, ihre Kinder selber oder durch Familienangehörige betreuen zu lassen und den geringeren Einwohnerzahlen in den ländlichen Gemeinden ist die Anzahl der zu betreuenden Kinder zu gering, um die Errichtung und den Betrieb eines Hortes oder einer Kindergrippe zu rechtfertigen. Das kann jedoch nicht heißen, dass wenn nur fünf oder zehn Kinder in einer Gemeinde eine außerhäusliche Betreuung benötigen, nichts gemacht wird. "Wir brauchen dringend eine Initiative für den Ausbau von Kleingruppenbetreuungssystemen auf Basis der bestehenden Tagesmüttermodelle", betont Ziegelböck.
"So könnten ausgebildete Tagesmütter in den ländlichen Gemeinden die Nachmittagsbetreuung der Volksschulkinder übernehmen, wie es teilweise bereits praktiziert wird. Die Kinder gehen nach der Schule zu einer Tagesmutter, bekommen dort das Mittagessen, können ihre Hausaufgaben machen und werden von dieser bis zum Abend betreut. Sie würden dadurch, inklusive der Schulzeit, bis zu 50 Stunden in der Woche betreut, wodurch auch eine Pendlerin aus einer ländlichen Gemeinde voll berufstätig sein könnte. Diese Modelle sollten auch in Gemeinden, wo es keine Nachmittagsbetreuung im Kindergarten gibt, forciert werden", erklärte Ziegelböck.
"Um diese Modelle flächendeckend umsetzen zu können, sind in einigen Ländern Flexibilisierungen der rechtlichen Vorgaben notwendig. Es kann nicht sein, dass eine Frau in Oberösterreich, die drei Kinder im Alter zwischen zehn und 14 Jahre hat und eines mit sechs Jahren, nicht ein Volksschulkind einer Nachbarin nach der Schule mitbetreuen darf, während dies in Niederösterreich ohne Probleme möglich ist", so Ziegelböck. Durch die Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld werde es vielen Müttern ermöglicht, zusätzlich zum eigenen Kind als Tagesmutter andere Kinder zu betreuen. Damit könnten viele Eltern, die ihr eigenes Kind betreuen, ein Einkommen erzielen, das dem ihrer vorherigen Tätigkeit entspricht.
"Dies wird wesentlich mithelfen die Kinderbetreuungssituation und die Chancen der Frauen im ländlichen Raum nachhaltig zu verbessern", zeigt sich Ziegelböck von den zu erwartenden Verbesserungen durch die Beseitigung von Beschränkungen überzeugt.
(Schluss)
Rückfragen & Kontakt:
http://www.aiz-pressedienst.com
FAX: (01) 535 0438
AIZ - Agrarisches Informationszentrum, Pressedienst
Tel: 01/533-18-43, e-Mail: pressedienst@aiz-in.com