KHOL: ERFÜLLEN SIE DEN WUNSCH DES ORF-BETRIEBSRATES, HERR KLUBOBMANN CAP!
Wien, 2. Juli 2001 (ÖVP-PK) Die vorgeschlagene verfassungsrechtliche Verankerung der Stiftung erfolgt durch ein eigenes Verfassungsgesetz. Die SPÖ kann daher das ORF-Gesetz ablehnen, aber der verfassungsrechtlichen Absicherung der Stiftung zustimmen. Das erklärte ÖVP-Klubobmann Dr. Andreas Khol heute, Montag, in Reaktion auf eine Presseaussendung von SPÖ-Klubobmann Cap.****
"Es geht nicht um ein Paket, es geht nicht um eine Verfassungsbestimmung im ORF-Gesetz, sondern es geschieht das gleiche wie 1974: Damals hat die ÖVP die Kreisky-Novelle gegen Gerd Bacher und das Rundfunkvolksbegehren abgelehnt, einem gesonderten Verfassungsgesetz über die Unabhängigkeit des Rundfunks aber zugestimmt. Dieses Verfassungsgesetz gilt heute noch", erläuterte Khol.
Im übrigen habe der Betriebsrat des ORF diesen Vorschlag bei einer langen Aussprache zwischen dem gesamten Zentralbetriebsrat und den ÖVP-Verfassungsausschuss-Mitgliedern gemacht. "Erfüllen Sie den Wunsch des Betriebsrates, Herr Cap!", schloss Khol.
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