FPD: "profil": Antrag auf Einstweilige Verfügung abgelehnt
Wien, 2001-07-02 (fpd) - Der Freiheitliche Pressedienst (FPD) erlaubt sich mitzuteilen, daß ein Antrag des Nachrichtenmagazins "profil" auf eine Einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit der sogenannten "Spitzelaffäre" vom Landesgericht Klagenfurt abgewiesen wurde.****
Der Antrag der klagenden Partei (Nachrichtenmagazin "profil"), "es ab sofort und bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei und die Berichterstattung im Nachrichtenmagazin "profil" herabsetzende und unwahre Behauptungen des Inhalts, daß die im Zusammenhang mit der "Spitzelaffäre" gegen FPÖ-Politiker und Funktionäre verbreiteten Verdachtsmomente in den kranken Gehirnen einiger Journalisten entstanden seien sowie inhaltlich gleichartige Behauptungen zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten", wurde abgewiesen. (Schluß)
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