• 27.06.2001, 17:05:46
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GESETZENTWURF ZUM KINDERBETREUUNGSGELD PASSIERTE FAMILIENAUSSCHUSS Familienbeihilfe soll ab 1. Jänner 2003 um 100 S erhöht werden=

Wien (PK) - Der Gesetzentwurf zum Kinderbetreuungsgeld passierte
heute mit der Zustimmung der Koalitionsparteien den
Familienausschuss. Damit machte der Ausschuss den Weg für die
Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes ab 1. Jänner 2002 im Ausmaß
von 6.000 S monatlich frei. Gegenüber der Regierungsvorlage wurden
mittels eines heute eingebrachten VP-FP-Abänderungsantrages noch
kleine Änderungen vorgenommen, die sich allerdings auf Details
beschränkten und in erster Linie legistischen Klarstellungen dienen.

Die umstrittenen Regelungen bezüglich des Kündigungsschutzes für
ArbeitnehmerInnen blieben unverändert, die Koalitionsparteien
einigten sich aber auf eine Ausschussfeststellung, derzufolge der
Familienausschuss davon ausgeht, dass im Hinblick auf bestehende
arbeitsrechtliche Regelungen eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes
nicht erforderlich sei. Nach Auffassung der Abgeordneten gilt der
Motivkündigungsschutz nämlich sinngemäß auch für Dienstverhinderungen
wegen einer notwendigen Kinderbetreuung bis zum 30. bzw. 36.
Lebensmonat des Kindes.

Mit VP-FP-Mehrheit nahmen die Abgeordneten darüber hinaus einen
Entschließungsantrag an, der auf die Erhöhung der Familienbeihilfe ab
1. Jänner 2003 um 7,3 Euro (100 S) monatlich ab dem 4. Lebensjahr des
Kindes abzielt. Der Sozialminister wird von den Abgeordneten ersucht,
bis Jahresende einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.
Gleichzeitig soll auch die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich
behinderte Kinder um 7,3 Euro pro Monat angehoben werden.

Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen mit einem
Abänderungsantrag, wonach auch für Kinder, die vor dem 1. Jänner 2002
geboren wurden, Restansprüche auf Kinderbetreuungsgeld bis maximal
zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bestehen, sofern alle
sonstigen Voraussetzungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz erfüllt
sind. Auch ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf eine
geschlechtergerechte Formulierung aller Gesetzesvorlagen abzielt,
blieb in der Minderheit. Außerdem wurde ein SP-Entschließungsantrag
betreffend Erhöhung der Familienbeihilfe um 5.000 S pro Jahr und Kind
sowie die jährliche Bereitstellung von 1 Mrd. S zum Ausbau der
Kinderbetreuungsplätze von den beiden Regierungsparteien abgelehnt.

Der Regierungsvorlage zum Kinderbetreuungsgeld zufolge sollen alle
Eltern, deren Kind ab dem 1. Jänner 2002 geboren wird, während der
Betreuung ihres Kindes in dessen ersten 3 Lebensjahren eine
finanzielle Unterstützung von 436 Euro (6.000 S) monatlich erhalten
und zwar unabhängig von einer vorangegangenen Erwerbstätigkeit.
Voraussetzung für die dreijährige Bezugsdauer ist allerdings eine
Teilung der Kinderbetreuung, ein Elternteil hat maximal Anspruch auf
30 Monate Kinderbetreuungsgeld. Um, wie es in den Erläuterungen
heißt, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu
gewährleisten, wird außerdem die Zuverdienstgrenze angehoben -
künftig können bis zu 14.600 Euro (rund 200.900 S) brutto pro Jahr
dazuverdient werden, ohne das Kinderbetreuungsgeld zu verlieren.

Konkret haben künftig alle Eltern, die Familienbeihilfe beziehen,
also auch Hausfrauen, Bauern, Studierende und Selbständige, bis zu
einer Höchstdauer von drei Jahren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld,
wobei vom Anspruch auf Familienbeihilfe abgesehen wird, wenn gewisse
Versicherungszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.
BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld sind krankenversichert, zudem
werden ihnen 18 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezugs als
Beitragszeiten in der Pensionsversicherung angerechnet. Das
Kinderbetreuungsgeld wird allerdings ab dem 21. Lebensmonat des
Kindes halbiert, wenn die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-
Untersuchungen nicht nachgewiesen werden können.

Alleinstehende und sozial schwache Eltern erhalten zusätzlich zum
Kinderbetreuungsgeld einen - grundsätzlich rückzahlbaren - Zuschuss
von 182 Euro (2.500 S) monatlich. Darüber hinaus wird gleichzeitig
mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes der Mehrkindzuschlag
nach dem Familienlastenausgleichsgesetz für jedes dritte und weitere
Kind von 400 S auf 36,4 Euro (500 S) angehoben.

Für Geburten vor dem 1. Jänner 2002 gibt es Übergangsbestimmungen. So
werden Karenzgeldleistungen für Geburten ab Juli 2000 hinsichtlich
der Höhe, Dauer und Zuverdienstgrenze an das Kinderbetreuungsgeld
angepasst, gleichzeitig läuft - mit entsprechenden Übergangsfristen
für Eltern, deren Kinder vor dem 1. Juli 2000 geboren wurden - die
Sondernotstandshilfe aus. Bauern und Selbständige, die zum Zeitpunkt
der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes Teilzeitbeihilfe beziehen,
erhalten, wenn ihr Einkommen unter der jährlichen Zuverdienstgrenze
von 14.600 Euro jährlich liegt, ab 1. Jänner 2002 das volle
Kinderbetreuungsgeld, anderenfalls wird die Teilzeitbeihilfe (im
Ausmaß des halben Kinderbetreuungsgeldes) bis zu einem Jahr
verlängert.

ArbeitnehmerInnen haben wie bisher Anspruch auf Karenz bis zum Ablauf
des zweiten Lebensjahres des Kindes, wobei, um die volle Karenzzeit
auszuschöpfen, diese nicht mehr mit dem Partner/der Partnerin geteilt
werden muss. In diesen zwei Jahren (plus vier Wochen) gilt nach wie
vor ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Nehmen die Eltern während
der Karenz die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung in Anspruch,
erstreckt sich der Kündigungsschutz auf den entsprechenden Zeitraum,
längstens jedoch bis vier Wochen nach dem 4. Lebensjahr des Kindes.

Neu ist die Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, während der Karenz -
für maximal 13 Wochen - eine vorübergehende Beschäftigung über der
Geringfügigkeitsgrenze zu vereinbaren (z.B. Urlaubsvertretung), ohne
den Kündigungsschutz zu verlieren. Diese vorübergehende Beschäftigung
kann auch bei einem anderen Arbeitgeber erfolgen, Voraussetzung dafür
ist allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers, zu dem das
karenzierte Arbeitsverhältnis besteht. Grundsätzlich ist es in
Hinkunft zudem zulässig, während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu beziehen, wenn die
Anspruchsvoraussetzungen dafür - insbesondere die Verfügbarkeit für
den Arbeitsmarkt - erfüllt sind.

Im Vollausbau wird das Kinderbetreuungsgeld den Berechnungen der
Regierung zufolge rund 1,25 Mrd. Euro (17,2 Mrd. S) kosten, die
derzeitigen Aufwendungen für das Karenzgeld und die Teilzeitbeihilfe
zusammen belaufen sich dem gegenüber auf 592,9 Mill. Euro
(8,16 Mrd. S).

Durch die Beschlussfassung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gilt ein
<2-VP-Entschließungsantrag-XXI-A-33--1> zur Ausdehnung des
Karenzgeldbezugs auf alle Mütter und Väter als miterledigt.

FAMILIEN-VOLKSBEGEHREN

Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ist auch die
Hauptforderung des vom Österreichischen Familienbund initiierten
Familien-Volksbegehrens - "Karenzgeld für alle" - erfüllt. Das
Volksbegehren war im September 1999 zur Unterzeichnung aufgelegen und
von insgesamt 183.154 ÖsterreicherInnen unterstützt worden. Nach
intensiven Beratungen im Familienausschuss und im Plenum des
Nationalrats war es zur weiteren Verhandlung an den Familienausschuss
zurückverwiesen worden. Weitere Forderungen der UnterzeichnerInnen
des Volksbegehrens sind u.a. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Sekten und vor Gewalt in den Medien sowie ein voller Kostenersatz für
Zahnspangen. - Die Kenntnisnahme des Berichtes erfolgte mit der
Mehrheit von ÖVP und FPÖ.

In einem von den Koalitionsparteien initiierten und auch von ihnen
beschlossenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung ersucht,
"das dem Familien-Volksbegehren zugrunde liegende Bestreben, die
Familien durch geeignete finanzielle, infrastrukturelle und ideelle
Maßnahmen weiterhin zu unterstützen, konsequent fortzusetzen und
Familienpolitik auch in Zukunft als ein besonders zentrales Anliegen
der Politik der Bundesregierung beizubehalten".

In einer Ausschussfeststellung wird festgehalten, dass nach Maßgabe
der budgetären Möglichkeiten des Familienlastenausgleichsfonds die
Wiedereinführung der Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge
umgesetzt werden soll. - Bundesminister Haupt versprach, diese
Maßnahmen möglichst bald verwirklichen zu wollen.

Abgelehnt wurde hingegen ein <2-Entschließungsantrag
sozialdemokratischer Abgeordneter-XXI-A-135--1> mit zahlreichen
familienpolitischen Forderungen. Unter anderem verlangt die SPÖ eine
weitere Milliarde zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen mit
bedarfsgerechten Öffnungszeiten, einen Anspruch auf Teilzeitarbeit
bis zum Schuleintritt des Kindes mit dem Recht, auf einen
Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren, eine Verlängerung der
Behaltefrist nach der Karenzzeit auf 26 Wochen, eine Ausweitung der
Weiterbildungsmaßnahmen und Beratung für KarenzgeldbezieherInnen,
eine einheitliche Rahmengesetzgebung für die Sozialhilfe, eine
Ausweitung der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt und eine
Mitfinanzierung des FLAF bei Zahnspangen und Kieferregulierungen für
Kinder und Jugendliche. Die ebenfalls geforderte Erhöhung des
Karenzgeldes auf 6.000 S und die Verlängerung des Karenzgeldbezuges
für AlleinerzieherInnen auf zwei Jahre sind allerdings durch das
Kinderbetreuungsgeldgesetz umgesetzt.

Ebenfalls keine Mehrheit fand schließlich ein weiterer
Entschließungsantrag der SPÖ, der darauf abzielt, Frauen die gleichen
Chancen einer "Zeit- und Ortautonomie" zu eröffnen, über die Männer
verfügen. Erreicht werden sollte dies durch Maßnahmen, "welche die
weitere Demokratisierung der österreichischen Gesellschaft im
geschlechtsdemokratischen Sinne garantieren". Konkret hatte die SPÖ
Schritte im Bereich des Arbeitsmarktes und der
Kinderbetreuungseinrichtungen urgiert.

(Schluss)

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