- 27.06.2001, 14:08:16
- /
- OTS0231 OTW0231
EUROPA- UND FÖDERALISMUS-ENQUETE DES BUNDESRATS Wege und Möglichkeiten regionaler Mitwirkung in Europa=
Wien (PK) - Außenministerin Benita Ferrero-Waldner, der Kärntner
Landeshauptmann Jörg Haider, der Salzburger
Landtagspräsident Helmut Schreiner, Abgeordneter Caspar
Einem (S) und Referenten aus den benachbarten Bundesstaaten
Deutschland und Schweiz befassten sich in der heutigen
Parlamentarischen Enquete des Bundesrates mit dem Thema "Die
föderalistischen Mitwirkungsrechte in der österreichischen
EU-Politik". In der Vorsitzführung wechselten der
Präsident des Bundesrats, Gerd Klamt, Vizepräsident Jürgen Weis und
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach einander ab.
Bundesratspräsident Gerd Klamt leitete die Enquete mit dem Hinweis
auf die große Bedeutung des Themas ein. Gehe es doch darum, wichtige
Veränderungen in der Europäischen Union herbeizuführen, die aber
nicht von oben verordnet, sondern von unten getragen werden müssten.
Dabei müsse der Bundesrat Garant für die Mitwirkung der Länder sein
und zum "politischen Kompetenzzentrum" der Republik Österreich
ausgebaut werden.
FERRERO-WALDNER: IN EUROPA WÄCHST DAS FÖDERALISTISCHE BEWUSSTSEIN
Außenministerin Benita Ferrero-Waldner nahm zunächst eine
Bestandsaufnahme der föderalistischen Mitwirkungsrechte der
österreichischen EU-Politik vor und stellte dabei fest, dass neben
Österreich nur noch Deutschland und Belgien verfassungsrechtlich
verankerte EU-Mitwirkungsrechte der Länder haben und wies auf das
Recht der Bundesländer auf bindende Stellungnahmen hin. In diesem
Zusammenhang machte die Außenministerin darauf aufmerksam, wie
wichtig es sei, nach außen mit einer Stimme zu sprechen. Sie zitierte
die Erfahrung von Nizza, wo es durch gemeinsames Auftreten gut
gelungen sei, die eigene Position in der EU zur Geltung zu bringen.
Habe der Regionalismus am Beginn der europäischen Integration eine
geringe Rolle gespielt, da nur zwei der sechs Gründungsmitglieder,
Belgien und Deutschland, Bundesstaaten waren, nehme das
föderalistische Bewusstsein in der Europäischen Union zuletzt stark
zu, registrierte die Außenministerin und belegte dies mit der
Einrichtung des Ausschusses der Regionen in Maastricht, der Stärkung
des Ausschusses auf dem Gipfel in Amsterdam, der Einrichtung der
COSAC und mit der Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.
Für Österreich sei der Regionalismus ein großes Anliegen in der
europäischen Integration, betonte die Ministerin. Europa soll nicht
auf dem Reißbrett entworfen werden, der Mensch soll im Mittelpunkt
stehen und damit die Zukunft des europäischen Gesellschaftsmodells.
Österreich setze sich dafür ein, dass der Ausschuss der Regionen das
Recht erhält, Klagen beim Europäischen Gerichtshof einzubringen und
dass jedes andere EU-Organ begründen müssen soll, wenn es sich über
eine Stellungnahme des Rates der Regionen hinwegsetze.
Wesentlich sei auch die Kompetenzdebatte. Einerseits brauche es mehr
Europa in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, auf der
anderen Seite erscheine es aber sinnvoll, in der Reform der
Agrarpolitik eine Begradigung herbeizuführen, wobei Ferrero-Waldner
aber nicht von Renationalisierung sprechen wollte. Ihre Vorschläge
lauteten auf europäische Rahmengesetze und EU-Bestimmungen, die
nationales Recht punktuell ergänzen - nach dem Motto: weniger ist oft
mehr.
Weiters hielt Ferrero-Waldner eine Stärkung der EU-Kommission für
vorteilhaft, insbesondere für kleinere Mitgliedstaaten, und nannte es
sinnvoll, wenn die Kommission auch künftig nicht nur exekutive,
sondern auch legislative Funktionen innehabe. Bester Garant für die
Wahrung der nationalen Identitäten sei nach wie vor der Rat, der in
Richtung auf die effizientere Vorbereitung der Entscheidungen, eine
Lösung der Sprachenfrage, die Möglichkeit schriftlicher Erledigungen
und öffentlicher Sitzungen hin reformiert werden soll.
Schließlich bekannte sich die Außenministerin zu einer Stärkung des
Europäischen Parlaments, wozu gehöre, auch das Agrarbudget der
Haushaltkontrolle durch das EU-Parlament zu unterwerfen. Die
nationalen Parlamente sollten stärker in den Entscheidungsprozess
eingebunden werden, dem Vorschlag einer zweiten Kammer erteilte die
Ministerin eine Absage und präferierte statt dessen gemeinsame
Ausschüsse nach dem Vorbild der USA.
Die Vorbereitung der Regierungskonferenz des Jahres 2004 soll, so
Ferrero-Waldner, in einem offenen Prozess, sie sprach von einem
"offenen Forum", unter Einbeziehung der Vertreter der Regionen
vorbereitet werden.
JÖRG HAIDER: EIN EUROPA OHNE BÜRGER HAT KEINE EXISTENZBERECHTIGUNG
Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, der Kärntner
Landeshauptmann Jörg Haider, beleuchtete eingangs die politische
Entwicklung in Europa, die auf den unterschiedlichen Ebenen
Nationalstaat und Europäische Union vor sich gehe, wobei er dem
geordneten Verfassungsgefüge auf der nationalstaatlichen Ebene die
"Verfassungsunkultur und Rechtsstaatlosigkeit" auf europäischer Ebene
gegenüberstehen sah. Für ihn sei es daher verständlich, dass jemand,
der gewohnt sei, demokratische Grundrechte auszuüben und direkte
demokratische Instrumente einzusetzen, kaum bereit sei, politische
Rechte an eine Ebene abzutreten, die eine geordnete Verfassungskultur
nicht kenne.
Auch Landeshauptmann Haider registrierte die wachsende Bedeutung des
Föderalismus in Europa und meinte, Österreich könne einen wichtigen
Beitrag zum Föderalismus in Europa leisten, Formen der Mitwirkung,
die er als "Beschäftigungstherapie" oder als "Kindergarten für
Nachwuchspolitiker" auf europäischer Ebene kritisierte, erteilte er
aber eine klare Absage.
Von Seiten Österreichs würden nicht alle bestehenden
Mitwirkungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, die den Ländern
verfassungsrechtlich zustehen, klagte Landshauptmann Haider und
nannte die bislang nicht genutzte Möglichkeit, dass gewählte
Mandatare mit Sitz und Stimme im Rat tätig werden.
Angesichts einer Erweiterung der Union auf bis zu 30 Mitgliedsländer
sei es notwendig, die Institutionen neu zu ordnen und dafür zu
sorgen, "dass dort Demokratie stattfindet". Denn ohne Mitwirkung der
Bürger sei weder der Erweiterungsprozess noch die Umstrukturierung
der EU machbar, zeigte sich Landeshauptmann Haider überzeugt. Es
werde immer klarer, dass "ein Europa ohne Bürger keine
Existenzberechtigung hat". Das Unbehagen an anonymen
Entscheidungsfindungen in der EU nehme zu.
Haiders Vorschläge lauteten daher auf eine klare Kompetenzabgrenzung
und die Formulierung eines europäischen Kompetenzkatalogs.
Europäische Kompetenzen sollen der transnationale Umweltschutz, der
Binnenmarkt, die Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, der Kampf gegen grenzüberschreitende
Kriminalität, die grenzüberschreitende Grenz- und Flüchtlingspolitik,
die Stabilisierung des Euro und die Verhandlungen mit globalen
Wirtschaftspartnern sein. "Damit hat es sich aber auch schon", sagte
Haider und meinte, alle anderen Themen sollten auf der traditionellen
Ebene und im Rahmen der demokratischen nationalstaatlichen Strukturen
behandelt werden.
Den Grundsatz, im Zweifelsfalle zentralistisch zu entscheiden, will
Haider durch den Grundsatz der Subsidiarität ersetzen. Darüber hinaus
will er europäische Kompetenzen in den Bereichen Kultur, Bildung und
Landwirtschaft zurückverlagern, denn er sehe nicht ein, dass
Österreich BSE-Folgekosten zu bestreiten habe. Viel wichtiger wäre
es, endlich zum Feinkostladen Europas zu werden.
Weiters verlangte Haider ein eindeutiges Klagsrecht der Länder beim
EuGH, lehnte ein Klagsrecht des Ausschusses der Regionen aber ab.
Außerdem trat er für ein individuelles Klagsrecht der Bürger beim
EuGH ein, unterstrich die Forderung nach Direktwahl der EU-Kommission
und das Verlangen auf Mitentscheidung des Ausschusses der Regionen
statt eines bloßen Anhörungsrechts. Haider plädierte für eine
Stärkung des Europäischen Parlaments und für eine 100-prozentige
Budgetkontrolle durch das EU-Parlament. Die Einrichtung einer Zweiten
Kammer sei hingegen nicht erfolgversprechend, sinnvoller wäre ein
Mitwirkungsrecht des Nationalrates und der Landtage bei
Ratsentscheidungen.
Die Charta der Grundrechte müsse vor dem EuGH durchsetzbar sein,
hielt Haider fest und bekannte sich grundsätzlich dazu, die
Konzentration der Macht auf europäischer Ebene wieder zu delegieren.
Die Regionen bringen demokratische Legitimation. Ihr Handeln sei
bürgernäher und praxisorientierter. Sie seien die Motoren der
wirtschaftlichen Entwicklung, die Träger der Kultur und ein
entscheidendes Element für ein Europa der Vielfalt, das endlich auch
ein demokratisches Europa werden soll, schloss der Vorsitzende der
Landeshauptleutekonferenz.
HELMUT SCHREINER KONSTATIERT PARLAMENTS- UND DEMOKRATIEDEFIZIT
Der Präsident des Salzburger Landtages Helmut Schreiner nahm eine
Evaluierung der Mitwirkungsrechte der Länder an der EU-Politik vor
und kritisierte vorweg, dass der Prozess der europäischen Integration
nach dem Muster der Außenpolitik dargestellt werde, das heißt, er sei
Sache der Exekutive und nicht der Parlamente. Schreiner konstatierte
ein prinzipielles Parlaments- und Demokratiedefizit in der EU-
Mitwirkung der Länder.
Im einzelnen machte der Landtagspräsident darauf aufmerksam, dass die
Integrationskonferenz der Länder nicht mehr stattfinde, weil die
Mitwirkung der Landtage durch Bundesrecht sehr eingeschränkt sei.
Schreiner sah also auch ein Parlamentsdefizit auf der Ebene der
Mitwirkung der Bundesländer an EU-Angelegenheiten, was ihn zu der
Forderung veranlasste, die Mitwirkungsrechte der Landtage in
Angelegenheiten der Länder an die Mitwirkungsrechte des
Bundesparlaments anzugleichen. Schreiner klagte auch darüber, dass
die Landesparlamente an der COSAC nicht teilnehmen und forderte deren
Einbeziehung. Mängel ortete der Landtagspräsident auch in der
Informationspflicht des Bundes gegenüber den Ländern, durch die die
Mitwirkung der Länder in der Integrationspolitik behindert werde.
Überdies fehle den Ländern eine rechtlich abgesicherte Position zur
Mitwirkung bei Initiativen aus Brüssel.
In seinen weiteren Ausführungen referierte Landtagspräsident
Schreiner, dass der Bund in Brüssel von bindenden Stellungnahmen der
Bundesländer abweichen könne, was er demokratiepolitisch und
rechtsstaatlich für unbefriedigend hielt. Zu verlangen sei daher auch
eine Angleichung der Stellungnahmen der Bundesländer an die
Stellungnahmen des nationalen Parlaments hinsichtlich der
Bindungswirkung. Wichtig wäre es auch, dass die Bundesländer ihre
Verfassungsrechte vor dem EuGH einfordern können.
Dann trat Landtagspräsident Schreiner dafür ein, die Rolle der Länder
als Akteure in Brüssel neu zu definieren. Er schlug vor, den Ländern
das Recht zu geben, ihre Position in Brüssel selbst zu vertreten,
sofern sie dabei gesamtstaatliche Interessen nicht konterkarierten.
Außerdem sollten die Bundesländer untereinander und mit dem Bund
durch 15a-Verträge Recht setzen dürfen. Ein weiteres Anliegen
Schreiners war das Rederecht der Landtagspräsidenten im
regionalpolitischen Ausschuss des EU-Parlaments.
Schreiners Hoffnungen bei der Umsetzung dieser Forderungen ruhten auf
dem Bundesrat, der im Zusammenhang mit der Ratifizierung von Nizza
eine deutliche Verbesserung der Mitwirkungsrechte der Länder
einfordern sollte. Diese Beratungen stünden unter keinerlei
Zeitdruck, der Bundesrat sollte daher dem Nationalrat einen
entsprechenden Antrag vorlegen. Damit könnte sich der Bundesrat
historische Verdienste um den österreichischen Bundesstaat erwerben,
zeigte sich Landtagspräsident Schreiner überzeugt.
EINEM: INTERESSEN VON MENSCHEN NICHT PRIMÄR REGIONEL VERFASST
Caspar Einem (S) erteilte in seinem Referat der Politik der
nationalen Egoismen auf europäischer Ebene eine klare Absage. Er
stimmte auch nicht in den Kanon jener ein, die die Vertretung von
BürgerInnen-Interessen vornehmlich durch die Regionen gewährleistet
sehen, sondern vertrat die Grundthese, dass die Interessen von
Menschen nicht primär regional verfasst seien, sondern sich in erster
Linie auch nach Lebensverhältnissen richteten. Interessen müssten
daher sowohl regional als auch inhaltlich formuliert werden, so
Einem.
Auf EU-Ebene habe man daher Instrumente für Probleme zu schaffen, die
auf nationaler Ebene nicht mehr lösbar seien. Das gelte für die
Außen- und Sicherheitspolitik genauso wie für die Bewältigung der
Folgen der Globalisierung. Einem sprach sich in diesem Zusammenhang
dafür aus, ein europäisches Sozialstaatsmodell außenpolitisch
abzusichern. Er ließ auch mit der Forderung nach einem europäischen
Finanzausgleich aufhorchen, den er zur Überwindung des
Wohlstandsgefälles und zur Sicherung optimaler Bedingungen für die
österreichische und europäische Wirtschaft für unabdingbar hält, den
er zugleich aber auch als eine moralische Frage bezeichnete. Hier
hätten nationale Egoismen keinen Platz.
Gemäß seiner formulierten Grundthese, würden die Interessen der
BürgerInnen vor allem durch einen Demokratisierungsschub auf
europäischer Ebene gewahrt. Die Skepsis der Menschen gegenüber der EU
führte Einem vor allem darauf zurück, dass deren Lebensinteressen
nicht im Mittelpunkt der europäischen Politik stehen. Daher sei der
Ausbau des Europäischen Parlaments zu einem Vollparlament mit Budget-
und Initiativrecht sowie die Einführung von Instrumenten der direkten
Demokratie auf EU-Ebene, die auch regional und Staaten übergreifend
einzusetzen wären, notwendig.
Der wiederholten Forderung nach einer Stärkung des Ausschusses der
Regionen kann Einem nicht viel abgewinnen, da man seines Erachtens
demokratisch legitimierte und effiziente Strukturen brauche und keine
"Reise- und Diskussionsvereine". Er glaubt auch nicht, dass es eines
Klagsrechts der Länder und des Ausschusses der Regionen bedarf,
vielmehr sprach sich Einem für ein Individual-Klagsrecht der
BürgerInnen aus. Nur damit könne Europa glaubwürdig im Interesse der
Bürger handeln, sagte er.
Die Frage des österreichischen Föderalismus stellt sich für den
Europa-Sprecher der SPÖ primär in einem innerstaatlichen Konnex. Die
Europäische Union sollte man damit weder belästigen noch
verkomplizieren, meinte er provokant. Der Föderalismus
österreichischer Prägung sei ein Stück österreichischer Kultur, wo
sich die EU nicht einmischen sollte. Er sei durchaus
verbesserungswürdig, aber eine rein innerstaatliche Angelegenheit.
Eine Zweite Kammer im Europäischen Parlament hält er für nicht
notwendig. Den Rat als eine Zweite Kammer einzurichten, ist für ihn
eine virtuelle Diskussion, denn dieser sei funktionell eine
Staatenkammer, und das sei ausreichend. Genau so wenig hält er von
der Diskussion, aus der Kommission eine Regierung zu machen, denn
diese sei das Organ, das das Monopol des Initiativrechts besitze und
für die Vollziehung der Gesetze sorgen müsse. Damit handle sie
ohnehin ähnlich wie eine Regierung. Sie habe aber eine weitere, für
kleinere Staaten ganz wichtige Funktion, nämlich für den
Interessenausgleich zwischen den Mitgliedstaaten zu sorgen, und hier
würde sich eine Regierung schwer tun, warnte Einem. Dem Vorschlag der
Außenministerin, das Drei-Säulenmodell zu überwinden, bewertete Einem
positiv und überlegenswert.
(Fortsetzung)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA/






