• 27.06.2001, 10:21:12
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STICHTAG 1. JULI: JUBILÄEN UND NEUERUNGEN IM VERKEHRSRECHT

Das KfV zeigt, was es ab 1. Juli Neues gibt und erinnert an die Jahrestage wichtiger rechtlicher Änderungen

Wien (KfV-Presse) - "Der 1. Juli ist schon seit langem ein
beliebter Zeitpunkt für das Inkrafttreten neuer Regeln im
Straßenverkehr. Auch dieses Jahr gibt es wichtige Neuerungen im
Verkehrsrecht - außerdem jährt sich die Einführung von Gesetzen, die
heute als selbstverständlich angesehen werden", so Mag. Armin
Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KfV).

Bargeldlose Strafzahlung ab 1. Juli 2001:

In ganz Österreich sollte das Bezahlen von Verkehrsstrafen mit
Kreditkarte möglich sein. Damit entfällt der lästige Gang zum
Bankomaten bzw. die Anzeige an die Behörde, weil die Strafe vor Ort
nicht bezahlt werden konnte.

Schulung für Microcars ab 1. Juli 2001:

Alle Lenker von Microcars benötigen einen Mopedausweis mit
Spezialeintrag. Für diesen Eintrag muß allerdings eine achtstündige
theoretische und eine sechsstündige praktische Schulung absolviert
werden. Zusätzlich muß bis zum 24. Lebensjahr auch die (theoretische)
Mopedprüfung abgelegt werden. Personen, die schon bisher ein Microcar
gelenkt haben, können bis spätestens 1. Juli 2002 einen solchen
Ausweis erlangen, ohne Schulungen oder Prüfung nachweisen zu müssen.
Bis sie einen solchen in Händen halten, dürfen sie ein Microcar
allerdings nicht lenken.

1 Jahr Sommerreiseverordnung:

Ab 1. Juli gilt wieder die Sommerreiseverordnung, die den
Reiseverkehr zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vom
Güterschwerverkehr trennen soll. Bis 31. August gilt dann für Lkw
über 7,5 Tonnen ein Fahrverbot: An Samstagen zwischen 8 und 15 Uhr
dürfen diese auf bestimmten Autobahnen (z.B. A1, A2 nördlich des
Packsattels, A9, A13) nicht mehr fahren. Das übliche
Wochenendfahrverbot gilt von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr.

2 Jahre Handyverbot:

Seit 1. Juli 1999 ist das Telefonieren am Steuer nur mehr mit
Freisprecheinrichtung erlaubt. Studien belegen, daß das Handy
Konzentrationskiller Nr. 1 ist - die derzeitige Strafe beträgt 300
ATS. Verboten ist übrigens auch das Versenden oder Empfangen von
Kurznachrichten (SMS) oder das Abfragen der Mobilbox.

10 Jahre Stufenführerschein:

Seit 1. Juli 1991 kann der A-Führerschein nicht mehr mit 18 Jahren
erworben werden. Während der Direkteinstieg in die Klasse A danach
ursprünglich mit 24 Jahren möglich war, so kann er seit 1997 mit 21
Jahren erworben werden. Mit 18 Jahren dürfen lediglich
Leichtmotorräder gelenkt werden (Vorstufe A).

10 Jahre Mopedausweis:

Seit 1. Juli 1991 benötigen Mopedlenker einen Mopedausweis, dessen
Besitz an eine theoretische Prüfung geknüpft ist. Zuvor genügte die
Vollendung des 16. Lebensjahres, eine Prüfung war nicht
Voraussetzung.

17 Jahre Strafbarkeit für Gurtenmuffel:

Seit 1. Juli 1984 haben Gurtenmuffel nicht nur mit der Kürzung
ihres Schmerzensgeldes bei einem Unfall zu rechnen, es droht auch
ohne Unfall eine Geldstrafe von ATS 100. Das KfV fordert schon seit
langem diese Trinkgeldstrafe anzuheben - die Erhöhung auf ATS 300
wird derzeit bei der in Begutachtung stehenden Novelle zum
Kraftfahrgesetz diskutiert.

18 Jahre Reißverschlußsystem:

Am 1. Juli 1983 wurde das Reißverschlußsystem auch in Österreich
eingeführt. Dieses besagt, daß sich bei einer
Fahrstreifenverringerung die Autos - ähnlich einem Reißverschluß -
verpflichtend abwechselnd einordnen müssen. Damit soll ein besserer
Verkehrsfluß gewährleistet werden.

18 Jahre Wohnstraße:

Am 1. Juli 1983 wurde mit der Wohnstraße eine neue
verkehrsberuhigte Zone geschaffen. In einer Wohnstraße dürfen Kinder
auch auf der Fahrbahn spielen. Für Kfz ist lediglich das Zu- und
Abfahren erlaubt - das Durchfahren ist verboten - geparkt werden darf
nur an besonders gekennzeichneten Stellen. Schrittgeschwindigkeit ist
die absolute Höchstgeschwindigkeit! (Schluß)

Rückfragehinweis: Kuratorium für Verkehrssicherheit

Pressestelle
Mag. Tamara Blaschek
Tel.: (01) 71 770/161

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | KVS/KVS

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