- 21.06.2001, 15:22:02
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PETITIONSAUSSCHUSS BERÄT BREITE THEMENPALETTE VON BÜRGERANLIEGEN Differenzen bei Unfallrenten-Besteuerung und Anliegen Homosexueller=
Wien (PK) - Zahlreiche Anliegen mit höchst unterschiedlichen
Zielsetzungen beschäftigten auch heute wieder den Ausschuss für
Petitionen und Bürgerinitiativen. Die Beschlüsse über die weitere
Behandlung der an das Parlament herangetragenen Wünsche wurden zum
Großteil einstimmig gefasst. Unterschiedliche Auffassungen gab es nur
hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise bezüglich der Petition Nr.
25, die die Forderung nach sofortiger Abschaffung der Unfallrenten-
Besteuerung zum Inhalt hat, sowie bezüglich der Bürgerinitiative Nr.
20 mit dem Titel "Gleich viel Recht für gleich viel Liebe".
WIEDER KONTROVERSE UM UNFALLRENTEN-BESTEUERUNG
Ausschussvorsitzende Gisela Wurm (S) hatte vorgeschlagen, vor
Behandlung der Petition zur Abschaffung der Unfallrenten-Besteuerung
je eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes/Verfassungsdienst, des
Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen einzuholen. Dem gegenüber brachte
Abgeordnete Edeltraud Gatterer (V) den Antrag auf Abstandnahme ein,
mit dem Argument, dass sich die letzte Plenarsitzung eingehend mit
diesem Thema befasst habe und wesentliche Änderungen zur
ursprünglichen Gesetzeslage beschlossen worden seien. Gatterer nannte
in diesem Zusammenhang die Einführung der Härteklauseln und die
Tatsache, dass die Behindertenmilliarde nicht gefährdet sei. Die
Petition könne daher ihrer Ansicht nach als erledigt betrachtet
werden. Sie wurde in dieser Auffassung von Abgeordnetem Gerhard
Kurzmann (F) unterstützt.
Dem gegenüber führte Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) ins Treffen,
dass das Thema noch lange nicht beendet sei, da man ja die
Besteuerung von Unfallrenten nicht abgeschafft habe. Die Härteklausel
sei nur eine Kann-Bestimmung und die Unfallrenten weiterhin eine
Schadenersatzleistung, die an sich nicht der Besteuerung unterliege.
Sie sehe daher auch keinen Grund, von der Petition Abstand zu nehmen.
Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) ergänzte, dass sich am
verfassungsrechtlichen Grundproblem, ob diese Schadenersatzleistung
zu besteuern sei oder nicht, nichts geändert habe, weshalb man den
Verfassungsdienst und das Finanzministerium miteinbeziehen sollte.
Von der Petition daher zum jetzigen Zeitpunkt Abstand zu nehmen,
liege nicht im Sinne der InitiatorInnen.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Abstandnahme mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen.
UMFASSENDE ANLIEGEN HOMOSEXUELLER WERDEN AN DEN JUSTIZAUSSCHUSS
WEITERGELEITET
Die Bürgerinitiative "Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" hat
den Zugang für gleichgeschlechtliche Paare zu allen Rechten und
Pflichten der Ehe und eine Gleichstellung verschieden- und
gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ohne Trauschein bei
gleichzeitiger zügiger rechtlicher Fortentwicklung von Ehe und
Lebensgemeinschaften an den Grundsätzen der persönlichen
Selbstbestimmung, der Partnerschaftlichkeit und der Gleichbehandlung
zum Ziel.
Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) beantragte, diese Bürgerinitiative
dem Justizausschuss zuzuweisen. Auch Abgeordnete Edeltraud Gatterer
(V) trat für eine Weiterleitung an den Justizausschuss ein, da das
Anliegen der Initiative größtenteils Rechtsfragen beträfe und dort
ohnehin mehrere Anträge zu diesem Thema anhängig seien, unter anderem
auch jene zur Abschaffung des § 209 StGB.
Dieser Auffassung konnten sich die Abgeordneten der Opposition
insofern nicht anschließen, als die Initiative viel weiter gefasst
und eine Zuweisung an den Justizausschuss zu kurz gegriffen sei. Sie
schlugen daher vor, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für
Finanzen, des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen, des Bundesministeriums für Inneres, des
Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit einzuholen. Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G)
vertrat den Standpunkt, dass eine solche Vorgangsweise nicht im
Interesse der InitiatorInnen läge, die vor allem eine umfassende und
gründliche Befassung der Materie anstrebten. Schließlich ginge es
auch um das Sozialrecht, das Mietrecht, das Familienrecht, das
Dienstrecht etc. Dem schloss sich auch Abgeordneter Erwin
Niederwieser (S) an und meinte, dass man schon deshalb vor Zuweisung
an einen Ausschuss Stellungnahmen einholen sollte, um dessen Arbeit
zu unterstützen. Auch Abgeordnete Gisela Wurm (S) sagte, dass es doch
von Interesse wäre, die Meinungen der zuständigen Ministerien zu den
verschiedenen Anliegen zu kennen. Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek
(S) wies darauf hin, dass es schließlich um 2.500 Personen gehe,
deren Wunsch nach umfassender Behandlung nicht abgelehnt werden
sollte.
Bei der Abstimmung erhielt der Antrag nach Zuweisung an den
Justizausschuss mit den Stimmen von V und F die erforderliche
Mehrheit.
BÜRGERINITIATIVE ZU GENMANIPULATION VERTAGT - ARBEIT DES
JUSTIZMINISTERIUMS SOLL ABGEWARTET WERDEN
Die Bürgerinitiative Nr. 18 "Bevor es zu spät ist", die sich für ein
klares Verbot jeder Verwertung lebender oder toter Embryonen oder
Föten, für ein klares Verbot des Eingriffs in die menschliche
Keimbahn, für ein klares Verbot der Erzeugung von Embryonen durch
Klonen, für ein klares Verbot der Erzeugung von Stammzellen durch
reproduktives Klonen und ein klares Verbot der Schaffung tier-
menschlicher Mischformen ausspricht, wurde auf Antrag der
Abgeordneten Edeltraud Gatter (V) einstimmig vertagt. Die
Ausschussmitglieder kamen zu der Auffassung, dass es besser sei, die
Vorbereitungsarbeiten des Justizministeriums zur Änderung des
Fortpflanzungsmedizingesetzes abzuwarten und erst dann über die
weitere Vorgangsweise zur Behandlung der gegenständlichen
Bürgerinitiative zu entscheiden.
Die Petition Nr. 14 zur "Erhöhung der Verkehrsicherheit am Beispiel
von optisch verzerrten Zebrastreifen", die am 17. April vertagt
worden war, wurde einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen.
Inzwischen haben Abgeordnete einen Lokalaugenschein in Mittersill
vorgenommen, worüber Abgeordneter Hermann Reindl (F) kurz berichtete
und sich von der Initiative beeindruckt zeigte.
DIE GESAMTEN BESCHLÜSSE DES AUSSCHUSSES FÜR PETITIONEN UND
BÜRGERINITIATIVEN:
Petition Nr. 22 betreffend geplante Ausgliederung der
Bundessozialämter - Einholung je einer Stellungnahme des
Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit, des Bundesministeriums für öffentliche
Leistung und Sport, des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen, der Verbindungsstelle der Bundesländer sowie der
Volksanwaltschaft.
Petition Nr. 23 gegen die geplante Schließung des Bahnhofes St.
Valentin für den IC-Verkehr - Einholung je einer Stellungnahme des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Sektion VII - Tourismus
und Freizeitwirtschaft).
Petition Nr. 24 für die Realisierung der Renovierung des
Bahnhofsgebäudes Steyr (Baubeginn 2002) - Einholung je einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
(Sektion VII - Tourismus und Freizeitwirtschaft).
Petition Nr. 25 betreffend sofortige Abschaffung der Unfallrenten-
Besteuerung - Beschluss auf Abstandnahme.
Petition Nr. 26 zur Erhaltung des Wachzimmers Reichenau in Innsbruck
- Einholung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres.
Petition Nr. 27 betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für
Feuerwehren und Rettungsorganisationen bei der Anschaffung neuer
Gerätschaften - Einholung je einer Stellungnahme des
Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für
Finanzen.
Petition Nr. 28 des Verbandes der Heilmasseure mit einer Reihe
berufsspezifischer Wünsche mit dem Titel "Aufsichtspflicht der
Landeshauptleute" - Einholung je einer Stellungnahme des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
(Staatssekretär Waneck).
Bürgerinitiative Nr. 19 für 1 und 2 Euro-Banknoten - Einholung je
einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen sowie der
Österreichischen Nationalbank.
Bürgerinitiative Nr. 20 betreffend gleich viel Recht für gleich viel
Liebe - Zuweisung an den Justizausschuss.
Petition Nr. 14 betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit am
Beispiel von optisch verzerrten Zebrastreifen - Zuweisung an den
Verkehrsausschuss.
Petition Nr. 20 zur Sicherheit der Schulkinder - Vertagung.
Petition Nr. 21 betreffend eine Chance auf Familienleben - auch für
die im Handel Beschäftigten - Vertagung.
Bürgerinitiative Nr. 4 betreffend Verbesserung der
Diabetikerbetreuung in Österreich - Zuweisung an den
Gesundheitsausschuss.
Bürgerinitiative Nr.10 mit dem Ziel, die gesetzlichen Grundlagen so
zu gestalten, dass naturheilkundliche Methoden von qualifizierten
TherapeutInnen angeboten werden können - Zuweisung an den
Gesundheitsausschuss.
Bürgerinitiative Nr.18 zur Genmanipulation mit dem Titel "Bevor es zu
spät ist" - Vertagung.
(Schluss)
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