• 21.06.2001, 14:27:27
  • /
  • OTS0228 OTW0228

EU braucht kostendeckende Preise für Wassernutzung 2

OECD stellt Österreichs Bauern hervorragendes Umwelt-Zeugnis aus

Wien, 21. Juni 2001 (AIZ). - "Im Sinne der ökosozialen Umweltpolitik
soll der Wasserschutz durch eine flächendeckende bäuerliche Land-
und Forstwirtschaft und durch marktpolitische Anreize gesichert
werden. Umweltfreundliches Verhalten muss sich 'auszahlen', die
Umwelt zu schädigen darf sich für niemanden lohnen", dies betonte
heute der ÖVP-Abgeordnete zum Nationalrat Hermann Gahr bei einem
Pressegespräch mit EU-Abgeordneter Marilies Flemming. "Die heuer
erstmals umfassend von der OECD publizierten Daten über die
Agroumweltindikatoren stellen Österreich ein hervorragendes Zeugnis
aus. Mit einer Stickstoffeffizienz von 74 %, mit der deutlichen
Reduktion der eingesetzten Pestizide und der minimalen Nutzungsrate
des Wasserangebots liegen wir im internationalen Spitzenfeld. So
entspricht der landwirtschaftliche Stickstoffdüngereinsatz nicht
einmal zwei Drittel des EU-Durchschnittswertes", erläuterte Gahr.
****

Grundsätzlich solle dem vorsorgenden Gewässerschutz Priorität
eingeräumt werden, sanierende Maßnahmen sollen nur dort, wo
unbedingt nötig, zum Tragen kommen. Der flächendeckende
Wasserschutz, wie er in Österreich verbindlich vorgeschrieben werde,
sei in Europa immer noch weitgehend unbekannt. Die Folge könnte eine
Differenzierung der Regionen einerseits in Produktionsgebiete mit
intensiven Nutzungsformen und andererseits in
Trinkwassereinzugsgebiete mit stark eingeschränkter Landnutzung
sein. &Die Bauern lehnen eine derartige Unterscheidung ab, weil
gerade durch die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche
Bewirtschaftung der optimale Wasserschutz sichergestellt wirdä,
erklärte Gahr. Effizienter Gewässerschutz in der EU erfordere
differenzierte Maßnahmen in den verschiedenen Regionen.

ÖPUL: Positiv für die Wasserqualität

Mit dem österreichischen Programm für eine umweltgerechte
Landwirtschaft (ÖPUL) seien über die bisher gesetzten Maßnahmen
hinaus weitere umweltschonende Produktionsverfahren gefördert
worden. "Der Evaluierungsbericht zum ÖPUL zeigt deutlich, dass
Maßnahmen wie Elementarförderung, Fruchtfolgestabilisierung und
extensiver Getreidebau positive Auswirkungen auf die
Grundwasserqualität haben. In keinem anderen EU-Land wurden die
Möglichkeiten dieser EU-Verordnung so ausgeschöpft wie in
Österreich", so Gahr.

Preineder: Eigentumsrechte müssen gewahrt bleiben

"Wasser ist in Österreich mit Grundbesitz verbunden. Bei der
Wassernutzung darf daher nicht in bestehende Eigentumsrechte
eingegriffen werden. Darüber hinaus ist ein fairer Ausgleich
zwischen den Nutznießern und den Liegenschaftseigentümern
unumgänglich", stellte der Obmann des Ausschusses für Umweltfragen
der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs,
Martin Preineder, zur Diskussion um den Verkauf von Trinkwasser
fest. In Österreich würden derzeit nur 3 % der Wasserressourcen
genutzt. Längerfristig sei zu erwarten, dass sich dieser
Nutzungsgrad erhöht.

Bauern sind Wassermanager

In Österreich sei die Qualität der Wasservorräte wesentlich besser
als in vergleichbaren Regionen anderer Länder, so Preineder. Dies
sei auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Die Land- und
Forstwirtschaft, die rund 80 % des Staatsgebietes bewirtschafte,
leiste beachtliche Beiträge zum qualitativen und quantitativen
Wasserschutz. 46 % der österreichischen Staatsfläche seien bewaldet.
Die Forstwirtschaft sichere durch ihre nachhaltige
Waldbewirtschaftung die Wasserressourcen. Und mit dem hohen
Alpenanteil komme der heimischen Berglandwirtschaft mit ihrem hohen
Grünlandanteil und ihrer extensiven Ausrichtung besondere Bedeutung
für den Wasserschutz zu. Auch die gute Ausbildung der Landwirte
mache sich hier bemerkbar.

Volle Entschädigung von Eingriffen in Eigentumsrecht

"Die Präsidentenkonferenz bekennt sich zum umfassenden Schutz des
Eigentums. Sämtliche Eingriffe in bestehende Eigentums- und
Nutzungsrechte dürfen erst nach einer fairen, sachlichen
Interessenabwägung erfolgen und müssen in vollem Umfang entschädigt
werden. Leistungen der Land- und Forstwirtschaft, die über die
üblichen externen Wirkungen der Landbewirtschaftung hinausgehen,
müssen nach dem Abgeltungsprinzip von den jeweiligen Nutznießern
fair abgegolten werden. Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung
dieses Prinzips ist der Vertragswasserschutz", betonte Preineder.

Über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Leistungen der
Land- und Forstwirtschaft für den Gewässerschutz seien nach dem
Abgeltungsprinzip primär von den jeweils Begünstigten und subsidiär
durch die öffentliche Hand zu honorieren. "Die Präsidentenkonferenz
spricht sich daher für den forcierten Einsatz des
Vertragswasserschutzes vor allem in Trinkwassereinzugsgebieten aus
und bekundet ihre Bereitschaft, an der Entwicklung spezifischer
Beratungsprogramme und der Lösung von Bewertungsfragen aktiv
mitzuwirken", stellte Preineder fest.
(Schluss) kam

Rückfragehinweis: AIZ - Agrarisches Informationszentrum, Pressedienst
Tel: 01/533-18-43, e-Mail: pressedienst@aiz-in.com

http://www.aiz-pressedienst.com
FAX: (01) 535 0438

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AIZ/AIZ

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel