- 21.06.2001, 11:15:53
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BAUMGARTNER-GABITZER: ORF-GESETZ IST TAUGLICHE GRUNDLAGE FÜR DUALES RUNDFUNKSYSTEM=
Andere Formulierungen noch möglich, die Grundpflöcke sind aber
unverrückbar
Wien, 21. Juni 2001 (ÖVP-PK) "Wir sind zu dem Schluss gekommen,
dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine sehr taugliche
Grundlage für ein duales Rundfunksystem vorliegt", zog heute,
Donnerstag, ÖVP-Verfassungssprecherin Abg. Dr. Ulrike
Baumgartner-Gabitzer Bilanz über die vier abgehaltenen
ÖVP-Klub-Enqueten zum ORF-Gesetz. Gleichzeitig präsentierte die
Abgeordnete die druckfrische Zusammenfassung der Enqueten. "Unser
Resümee ist positiv, wir haben uns um ein offenes Podium und eine
breite Diskussion bemüht." Die ÖVP habe dabei auch viel aus der Sicht
anderer Länder, beispielsweise hinsichtlich des EU-Rechts, gelernt.
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Interessant bei den Hearings sei gewesen, dass gegen die Stiftung
überhaupt kein Einwand bestand. Das sei besonders bemerkenswert, weil
mit der öffentlich-rechtlichen Stiftung ein völliges neues Instrument
kreiert wurde. Die Neuformulierung des öffentlich-rechtlichen
Auftrages sei eine Anpassung an derzeitige Verhältnisse und stelle
klar, dass sich der ORF zur Hälfte aus Gebühren finanziert.
Der wohl umstrittenste Bereich bei den Hearings sei jener der
Werbung und der Einschränkung des Product Placements gewesen. Einige
Teilnehmer meinten, dass es zu wenig Einschränkungen gebe, andere
wiederum waren der Auffassung, dass der ORF an wirtschaftlicher Basis
verliere. "Wir versuchen, einen Mittelweg zu gehen und glauben, dass
dieser Mittelweg ein tauglicher ist", so die
ÖVP-Verfassungssprecherin.
Angesprochen auf den Vorschlag von Kärntens Landeshauptmann Dr.
Jörg Haider, Regionalwerbung im ORF-Gesetz festzuschreiben, verwies
die Abgeordnete auf die Landeshauptleutekonferenz, bei der es keinen
gemeinsamen Beschluss gab. "Damit würden es die regionalen Medien
schwer haben, ihren Markt zu finden", so Baumgartner-Gabitzer.
Morgen werde es beim Unterausschuss des Verfassungsausschusses
noch Gelegenheit zu einer öffentlichen und vom ORF live übertragenen
Diskussion mit einer Fülle von Experten geben. Vom morgigen Hearing
erwarte sie sich noch bessere Formulierungen, keineswegs aber andere
Grundpositionierungen. "Um Kanten abzuschärfen sind noch andere
Formulierungen möglich, die Grundpflöcke sind aber unverrückbar", so
Baumgartner-Gabitzer. Die Idee, die Stiftung in Verfassungsrang zu
heben, finde sie interessant. Auf diese Weise könnte der ORF
beispielsweise an ausländische Interessenten nicht verkauft werden.
Nächste Woche, am 26. Juni, finde dann der Unterausschuss des
Verfassungsausschusses statt, in dem die Parlamentarier nochmals über
das ORF-Gesetz diskutieren. Am 27. Juni sollte es dann zu einem
Beschluss im Verfassungsausschuss kommen, bevor die Materie Anfang
Juli im Plenum und Mitte Juli dann im Bundesrat beschlossen werden
könnte, erläuterte die Abgeordnete den weiteren parlamentarischen
Zeitplan. Teile des Gesetzes, welche die Umwandlung in eine Stiftung
betreffen, sollen dann mit 1. August in Kraft treten; der Rest mit 1.
Jänner 2002. Die Vorbereitungen seien aber jetzt schon zu treffen, um
die Neuwahl des Stiftungs- und des Publikumsrates vorzubereiten.
"Wir freuen uns auf die parlamentarische Diskussion und glauben,
dass wir durch die Enqueten auch gerüstet sind", so die
ÖVP-Abgeordnete. Die Regierungsvorlage sei jedenfalls der richtige
Ansatz.
(Schluss)
Rückfragehinweis: ÖVP-Parlamentsklub
Pressestelle
Tel.: 01/40110-0
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