• 21.06.2001, 09:44:06
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ARBÖ zur 21. StVO-Novelle: Drogenkontrolle ohne Schulung der Exekutive und Amtsärzte ist nicht zielführend

Unterausschuss mit Experten statt Schnellschuss in der Gesetzgebung

Wien (ARBÖ) - Die 21. StVO-Novelle wird ohne weitere Befassung von
Experten beschlossen. Aus Sicht des ARBÖ hätte der komplexen Materie
"Drogen und Medikamente im Straßenverkehr" eine solide Behandlung gut
getan. Es ist unverständlich, dass die Regierungsparteien eine
zweifellos wichtige Gesetzesmaterie ohne eingehende Diskussion mit
Experten aus Recht, Medizin und Verkehrssicherheit zur
Beschlussfassung in den Nationalrat bringen wollen.

Bereits der erste Schnellschuss - ein Entwurf des Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie wies massive Mängel und
Fehlerhaftigkeiten auf. Ablehende Stellungnahmen und nicht zuletzt
das vom ARBÖ veranstaltete Symposium "Drogen und Medikamente im
Straßenverkehr - Verkehrspolitik und Gesundheitspolitik" vom 11. Mai
2001 haben zu einer wesentlichen Abänderung des Gesetzesentwurfes für
eine 21. StVO-Novelle bewirkt. Jedoch auch der zweite Entwurf ist
höchst diskussionswürdig und bewirkt zwangsweise Blutabnahmen oder
Harnproben.

Insgesamt geht es um die Fahrbeeinträchtigung. Fahren bei
Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtmittel ist bereits jetzt
strafbar. Was bei Schnellschüssen in der Gesetzgebung zu erwarten
ist, haben etliche Beispiele in der letzten Zeit gezeigt.

Zur Drogenerkennung fehlt intensive Schulung

Eine Drogenkontrolle ohne intensiver Schulung der Exekutivbeamten und
Amtsärzte ist nicht zielführend. Den Abgeordneten sollte die
Stellungnahme des Bundesministerium für Inneres zur derzeitigen
Schulungsqualität bekannt sein. Auf die Anfrage "Wie verhält sich die
Exekutive, wenn sie außerhalb der Dienstzeiten der Amtsärzte einen
solchen braucht für Blutabnahme und Drogenproben?" lautet die Antwort
aus dem Bundesministerium für Inneres:

"Die Bundespolizeidirektionen haben keine Probleme, da Amtsärzte rund
um die Uhr zur Verfügung stehen. Die Bundesgendarmerie hat größte
unlösbare Probleme, da großteils keine Amtsärzte und zum Teil auch
keine Gemeindeärzte (Niederösterreich hat die Verträge gekündigt) zur
Verfügung stehen und zusätzlich sind die Ärzte, besonders z.B.
betreffend Erkennung von Drogen im Straßenverkehr, nicht geschult. Es
besteht großer Handlungsbedarf der Länder (ausgenommen Wien)."

Zu bedauern sind daher jene Exekutivbeamten, die ein unausgegorenes
Gesetz zu vollziehen haben und sich auf die Suche nach Amtsärzten
begeben müssen. Erforderlich ist auch eine massive Schulung der
Exekutive, um den Exekutivbeamten selbst nicht Schwierigkeiten zu
bereiten und in der Praxis zu helfen. Damit sie aufgrund einer
Checkliste vorgehen, solange es vor allem geeignete Testgeräte noch
gar nicht gibt.

Blut- und Harnproben nur auf freiwilliger Basis

Jedem betroffenen Staatsbürger sollte es zustehen, der Aussage eines
Amtsarztes entgegenzuwirken und freiwillig Blut- und Harntests
anzubieten. Jeder Kraftfahrer, der Medikamente mit Codein nimmt,
könnte bereits am Tag des Inkrafttreten dieses unausgegorenen
Gesetzes der Suchtmitteleinnahme verdächtigt werden.

Es geht nicht an, Kfz-Lenker, die bestimmte Medikamente benötigen,
dem unbegründeten Verdacht des Suchtmissbrauches auszusetzen und zu
kriminalisieren.

Der ARBÖ kann nur jedem raten, jedes Rezept des Arztes, dass
erlaubterweise Suchtmittel enthält, in Fotokopie bei jeder Fahrt
mitzuführen um im Falle einer Verkehrsanhaltung durch die Exekutive -
sofern sie überhaupt gegeben ist - darauf hinzuweisen, dass kein
Missbrauch von Suchtmittel vorliegt.

Der ARBÖ tritt jedenfalls dagegen auf, dass durch behördliche
Anordnung
* durch behördliche Anordnung Blut- oder Harnproben für
wissenschaftliche Tests erfolgen
* zwangsweise Blut- oder Harnproben vom Amtsarzt angeordnet werden;
dies kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen!
* ein Verwaltungsverfahren zum Ergebnis einer Strafverfolgung im
gerichtlichen Strafverfahren wird
* niemand kann zu einer Blutabnahme oder Harnprobe gezwungen werden,
wenn der Amtsarzt eine Beeinträchtigung feststellt.

Unterausschuss mit Experten erforderlich

ARBÖ-Präsident Dr. Herbert Schachter fordert: "Um Verkehrssicherheit
auf höchster Stufe zu erreichen, verlangt der ARBÖ vom Gesetzgeber
klare Gesetzesbestimmungen. Die 21. StVO-Novelle erscheint in
wesentlichen Punkten nicht tauglich zu sein. Rechtliche
Ausgangssituation ist und bleibt die Fahrtauglichkeit, mit dieser
steht und fällt jeder Gesetzesentwurf."

Was man benötigt ist daher nach Meinung des ARBÖ ein durchdachter
Gesetzesentwurf. Nach allen Seiten abgesichert: in Richtung
Fahrtauglichkeit, aber ebenso in Richtung Schulung und allen weiteren
Verwaltungsmaßnahmen. Also keine schnelle Lösung, die in der
Konsequenz weitere Probleme schaffen könnte.

"Angesichts dieser Tatsachen und der bestehenden Mängel hofft der
ARBÖ, dass im Sinne der Qualität eines wichtigen Gesetzes ein
Unterausschuss im Parlament zur Anhörung von Fachleuten aus Medizin
und Recht, aber auch Verkehrssicherheitsexperten doch noch zustande
kommt. Immerhin geht es um Verfassungsbestimmungen, die von einer
qualifizierten Mehrheit der Volksvertreter zu beschließen sind und
wesentliche Rechte des Staatsbürgers betreffen," erklärte
ARBÖ-Präsident Dr. Herbert Schachter abschließend.

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at

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