- 29.05.2001, 14:30:02
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- OTS0186 OTW0129
Haupt: Kinderbetreuungsgeld hebt Frauenerwerbsquote
Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf endlich erreicht
Wien (BMSG/OTS) - "Die bisherige Karenzgeldregelung war völlig
unbefriedigend, da sie im Gegensatz zum Kinderbetreuungsgeld die
Berufstätigkeit während der Karenzzeit fast zur Gänze eingeschränkt
hat. Beim Kinderbetreuungsgeld hingegen wird endlich eine bessere
Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf geschaffen", weist
Frauenminister Haupt auf den positiven frauenpolitischen Aspekt des
Kinderbetreuungsgeldes hin.****
Das Kinderbetreuungsgeld sehe die Betreuung von Kindern - unabhängig
von der vorherigen Erwerbstätigkeit - grundsätzlich als eigenständige
Leistung an.
"Für Mütter und Väter tritt durch die Aufhebung des Berufsverbotes
und durch die höhere Anerkennung der Familienarbeit in Gesellschaft
und Wirtschaft eine deutliche Verbesserung ein. Denn erstmals wird
diese Arbeit auch abgegolten", so Haupt weiters.
Kinderbetreuung und Karriere sind vereinbar
Haupt sieht durch das Kinderbetreuungsgeld das Prinzip der
Wahlfreiheit endlich verwirklicht: "Es geht vor allem darum, dem
Wunsch nach der eigenen Betreuung der Kinder nachzukommen, aber auch
die Möglichkeit zur Berufstätigkeit nicht einzuschränken." Beide
Wünsche erfülle nun das Kinderbetreuungsgeld.
Ein wesentlicher Vorteil des Kinderbetreuungsgeldes liege in der
Entflechtung zur derzeitigen Versicherungsleistung, denn dadurch
werde es jetzt möglich, gleichzeitig mit dem KBG oder im Anschluss
daran unter den entsprechenden Voraussetzungen (Verfügbarkeit für den
Arbeitsmarkt, etc.) im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage
Arbeitslosengeld zu beziehen", so der Minister abschließend.
(Schluss) bxf
Rückfragehinweis: Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen
Pressesprecher Gerald Grosz
Tel.: (01) 71100-6440
http://www.bmsg.gv.at
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