• 25.05.2001, 17:25:34
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  • OTS0163 OTW0106

Wegen Neujahrsgruß als Dealer verdächtigt Fataler Irrtum durch Telefonüberwachung

Wien (OTS) - Geschäftsmann Peter A. ist unbescholten. Dachte er
zumindest, bis ihm im vergangenen November der Pass seiner neuen
Heimat Österreich in seiner alten Heimat Nigeria abhanden kam und
sich die Ausstellung eines Ersatzdokuments unerklärlich
hinauszögerte. der Standard, der damals über den Vorfall berichtete,
erfuhr vom zuständigen Sektionschef im Innenministerium, Wolf
Szymanski, Herr A. habe "ein Naheverhältnis zur Operation Spring".
Jener großen Antidrogenaktion der Wiener Polizei aus dem Jahr 1999,
bei der nach dem ersten großen Lauschangriff in Österreich mehr als
hundert Drogendealer verhaftet wurden - viele davon haben bereits
langjährige Haftstrafen ausgefasst.

Peter A. fiel aus allen Wolken: Er war sich keiner Schuld bewusst.
Wieder in Wien, begehrte er Auskunft darüber, was die Polizei in
ihrem Computersystem Ekis über ihn gespeichert habe. Und erfuhr:
"Aufenthaltsermittlung für Gericht. Fahndung ist widerrufen. Anlass:

27, 28 SMG. Tatzeit: 1.1.1998-1.9.1999". Die Paragraphen betreffen
die "Inverkehrsetzung großer Mengen Suchtgift".

Herr A. wurde nie einvernommen, geschweige denn angeklagt, hat
nichts von irgendwelchen Ermittlungen gegen ihn erfahren. A. nahm
also in seinen Gerichtsakt Einsicht. Es stellte sich heraus: Von den
rund hundert Verdächtigen, deren Telefone im Rahmen der Operation
Spring überwacht worden waren, hatte ein Verdächtiger (der auch nie
angeklagt wurde) Herrn A. angerufen - ein einziges Mal. Anlass: beste
Wünsche zum Neuen Jahr 1999; die beiden Männer sind entfernte
Bekannte.

Das genügte dem Gericht, um Voruntersuchungen gegen A.
einzuleiten und ihn zur Fahndung auszuschreiben - als mutmaßlichen
Drogendealer. Nach drei Tagen wurde die Fahndung zwar widerrufen.
Aber die Ekis-Eintragung besteht bis heute. A. beantragte nun die
Löschung.

Rückfragehinweis: Der Standard

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