- 25.05.2001, 17:23:34
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- OTS0162 OTW0105
Rasterfahndung mit falschen Namen und alten Daten Standard-Mitarbeiter Robert Schlesinger=
Wien (OTS) - Die brisantesten Dokumente, die Peter A. (siehe
nebenstehender Artikel) in seinem Gerichtsakt fand, sind Ausdrucke
aus einem Polizeicomputer. Unter dem Titel "Personenübersicht" ist
dort ein File über Herrn A. angelegt, mit Hinweisen auf die
polizeilichen Datenbanken, in denen er erfasst ist: Meldeadresse,
Telefonnummer, KFZ und "Verbindungen": andere Verdächtige, mit denen
er in Kontakt stehen soll, sowie "Mitbewohnerinnen", über die es
ebenfalls jeweils ein File "Personenübersicht" gibt.
Für Hans Zeger, den Obmann der Arge Daten ist das eine
Rasterfahndung. Es handle sich um eine elektronische Verknüpfung
mehrerer Datenbanken. "Irrtum", versichert Herbert Stübler vom Wiener
Sicherheitsbüro, der Leiter der Operation Spring: "Das sind einfach
elektronische Akten. Da stand dasselbe drin wie im Gerichtsakt, nur
übersichtlicher." Von Rasterfahndung spreche man nur, wenn nach
unbekannten Tätern elektronisch gesucht werde, nicht aber, wenn Daten
über bekannte Personen zusammengeführt würden.
Heinz Drobesch von der Legistikabteilung des Innenministeriums
hat an der Formulierung der Paragraphen über den
"automationsunterstützten Datenabgleich" mitgewirkt und stellt im
Standard- Gespräch klar: Wenn mit Informationen aus verschiedenen
Datenbeständen eine neue Datenbank angelegt werde, "ist das ein
Datenabgleich. Da ist jede Abfrage in der neuen Datenbank eine
'Rasterfahndung'."
Das Problem: Die Polizei hatte zwar zur Führung der
"elektronischen Akten" über alle in der Operation Spring
Verdächtigten die Ermächtigung der U-Richterin, aber nicht nach den
strengen Bestimmungen über die Rasterfahndung, nach denen jeder, der
"ausgemittelt" wird, informiert werden muss. Und die Ermächtigung
schloss nicht die Erhebung ein, wer an den Adressen der Verdächtigen
gemeldet sei.
Zudem finden sich in dem Datensatz einige Fehler:
Herrn A.s angebliches Autokennzeichen existierte 1992 nur drei
Wochen als grünes Überstellungskennzeichen.
Der Kontaktmann, durch den A. in die Operation Spring geriet, ist
falsch zugeordnet: In dem File genannt wird nicht jener Verdächtige,
der A. zu Neujahr 1999 anrief, sondern ein anderer, der zufällig
denselben Familiennamen wie Peter A. trägt. Auch das Gericht konnte
die beiden nicht auseinander halten.
Als Mitbewohnerin ist außer A.s damaliger Ehegattin auch eine
Sabine M. genannt, die an der betreffenden Adresse unbekannt ist.
Der Standard machte Frau M. ausfindig: Der Vormieter der Wohnung
war ihr Stiefopa; er dürfte M. Anfang der 70er-Jahre, gleich nach
ihrer Geburt, gemeldet haben, damit sie dereinst den Mietvertrag
übernehmen könne. Die Frau hat an der Adresse nie gewohnt. Laut
Meldeamt war sie 1996 dort auch nicht mehr gemeldet.
Zegers Resümee: "Das bestätigt genau meine Befürchtungen über die
Rasterfahndung: Es werden völlig Unbeteiligte ermittelt, es werden
uralte Daten verwendet und es treten Doppelgänger auf."
Rückfragehinweis: Der Standard
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