- 21.05.2001, 16:02:07
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- OTS0227 OTW0174
Sicherheit der Arbeitsplätze hat für die GÖD Priorität
Kampfmaßnahmen grundsätzlich genehmigt
Wien (OTS) - Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Öffentlicher
Dienst (GÖD) befasste sich bei der heutigen Sitzung mit den Anträgen
einiger Gewerkschaftsorgane und fasste dabei nachstehende Beschlüsse:
Antrag landesvorstand Vorarlberg
Der Zentralvorstand der GÖD fordert die Bundesregierung
nachdrücklich auf, die Vereinbarung vom 4.10.2000, wonach
1.) in personeller Hinsicht keine Kündigungen bzw.
Nichtweiterverwendungen aufgrund der Budgetbegleitgesetze wegen
Bedarfsmangel erfolgen dürfen und
2.) die gemeinsame Einkommensanalyse unter dem Gesichtspunkt der
Leistungsbezogenheit ohne Verzug in Angriff zu nehmen ist.
Gerade die Sicherung der Arbeitsplätze der im Dienst stehenden
Kolleginnen und Kollegen hat für die GÖD oberste Priorität. Der
Zentralvorstand macht daher den Einsatz von Kampfmaßnahmen von der
Personalsituation in den einzelnen Schulbereichen abhängig und
ermächtigt die Bundessektion der Lehrer, im Einvernehmen mit dem
Präsidium geeignete Maßnahmen konkret umzusetzen. Der Streikanstrag
des Landesvorstandes Vorarlberg wird - da er im Widerspruch zur weit
überwiegenden Mehrheit in der Bundessektion Pflichtschullehrer steht
- abgelehnt.
Antrag Bundessektion Hochschullehrer
Der Zentralvorstand der GÖD genehmigt im Falle des Scheiterns von
Verhandlungen über die Neuordnung des Dienstrechtes der
Hochschullehrer gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen, die im Einvernehmen
mit dem Präsidium festgelegt werden. Ziel ist die Erreichung
a) durchgängiger Karrieren auf der zweiten Säule und
b) von Übergangsbestimmungen für zeitlich befristete
pragmatisierte Kolleginnen und Kollegen auf der Grundlage der
bisherigen Berufsplanung.
Antrag Bundessektion Landessanstalten und Betriebe
Der Zentralvorstand der GÖD genehmigt im Falle des Scheiterns von
Verhandlungen mit dem Vorstand der TILAK (Tiroler
Landeskrankenhäuser) und der Tiroler Landesregierung, geeignete
gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen, die im Einvernehmen mit dem
Präsidium der GÖD festgelegt werden. Ziel ist der Weiterverbleib im
Landesdienst sowie die Schaffung eines Dienst- und Besoldungsrechtes,
das neu eintretende Kolleginnen und Kollegen nicht benachteiligt.
Seitens der GÖD wird nochmals betont, dass die Sicherheit der
Arbeitsplätze der Kolleginnen und Kollegen oberste Priorität hat. Die
weitere Vorgangsweise der Gewerkschaft (bis zu Kampfmaßnahmen) wird
von der Einhaltung der Zusagen der Bundesregierung - insbesondere
auch in der Vereinbarung mit Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer vom
4.10.2000 - abhängen.
Rückfragehinweis: GÖD Pressereferat
Paul Sturm
Tel.: (01) 53 454-234 oder 203
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