• 21.05.2001, 11:01:59
  • /
  • OTS0073 OTW0057

Mundknebelungsbeschluss der Justiz ein Skandal

Küberl fordert Ende unmenschlicher Praktiken

Wien (21.5.2001 OTS) Als Skandal bezeichnet Caritas Präsident
Franz Küberl den Beschluss der Staatsanwaltschaft Klagenfurt,
Mundknebelung bei Schubhäftlingen nicht als vorsätzliche Quälerei
oder Misshandlung zu ahnden. Küberl erinnert daran, dass vor zwei
Jahren Marcus Omofuma durch diese unmenschliche Behandlung starb,
worauf das Innenministerium die Verwendung von Klebebändern,
Leukoplast oder Ähnlichem für die Durchführung von Abschiebungen
ausnahmslos untersagte. "Ein Toter ist offensichtlich nicht genug",
entrüstet sich Küberl, "die Justiz hat hier eindeutig eine falsche
Entscheidung getroffen, die gegen österreichische und internationale
Richtlinien verstößt."

Der Entscheid widerspricht einem OGH-Erkenntnis, das zum Schluss
kommt, dass allein schon das Anbringen eines Knebels den Betroffenen
in Todesangst versetzen kann und daher strafwürdig ist. Der
österreichische Menschenrechtsbeirat stellt in seinem Bericht zum
Thema Problemabschiebungen fest, dass das Verkleben des Mundes immer
einen Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention
darstellt. Und bereits 1996 wies das Europäische Komitee für die
Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung auf diese
Praktiken hin und forderte Österreich auf, effektive Maßnahmen gegen
die Misshandlung bei Abschiebungen zu ergreifen. Daher ersucht
Küberl den Justizminister dringend, im Sinne der Wahrung der
Menschenrechte tätig zu werden.

Rückfragehinweis: Caritas Österreich

Kommunikation: Tel.: (01) 48831/421, 0664/3846611

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCZ/OCZ

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel