• 17.05.2001, 12:50:03
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  • OTS0141 OTW0107

Fischer kritisiert Drohung mit Gefängnisstrafen für Journalisten

Weisungsrecht für Staatsanwälte soll dem Justizminister entzogen werden

Wien (SK) Nationalratspräsident Heinz Fischer fordert, eine
Klarstellung: "Journalistische Tätigkeit kann, soll und darf nicht
mit Gefängnis bedroht werden." Fischer bezieht sich dabei auf die
umstrittenen Paragraphen 56 und 301 des Entwurfs zur Änderung der
Strafprozessordnung. Er betonte, dass die angesprochene
Rechtsgüterabwägung sehr wohl im Medienrecht stattfinden könne, dafür
brauche es nicht das Strafrecht. Die Drohung mit Gefängnisstrafen
bringe eine solche Abwägung aus dem Gleichgewicht. Hier sei eine
Entkriminalisierung anzustreben, sagte Fischer am Donnerstag in einer
Pressekonferenz. ****

Den Gesamtvorschlag zur Reform der Strafprozessordnung findet
Fischer diskutierenswert. Nicht zuletzt deswegen, da die geltende
StPO schon "relativ alt" sei. Wenn die Regierungsparteien allerdings
an der Androhung von Gefängnisstrafen für Journalisten festhalten,
habe er, Fischer, "große Zweifel, ob dann dafür eine
Zweidrittelmehrheit zustande kommt".

Ferner sprach sich der Nationalratspräsident dafür aus, dass das
Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizminister weg
kommt und z. B. beim Generalprokurator angesiedelt wird. Es gehe hier
darum, das Weisungsrecht zu entpolitisieren, zu objektivieren und
verdachtsfrei zu stellen.

Die Behauptung von Justizminister Böhmdorfer, die SPÖ sei durch den
ehemaligen Justizminister Broda in dieser Frage "traumatisiert", wies
Fischer als haltlos und falsch zurück. Es gebe hingegen
"Konstellationen, in die sich ein Justizminister durch frühere und
fortgesetzte Tätigkeiten hineinmanövriert", die es geboten erscheinen
lassen, das Weisungsrecht dem Justizminister zu entziehen.

"Die Justiz unter Michalek war in einem anderen Zustand als die
Justiz unter Böhmdorfer", erklärte Fischer. Das Weisungsrecht des
Justizministers sei keinesfalls die beste Variante, daher müsse über
Änderungen diskutiert werden. Fischer erinnerte an Aussagen von
Böhmdorfer über den Kärntner Landeshauptmann ("Über jeden Verdacht
erhaben") und daran, dass der Justizminister Parteianwalt der FPÖ
war. "Hier ist das Weisungsrecht nicht gut aufgehoben", betonte
Fischer.

Das Weisungsrecht sei eine "potenzielle Eingriffsmöglichkeit, die
Unbehagen verursacht". Wenn es stimme, dass es derzeit ohnehin keine
Weisungen gebe, dann werde es auch dann keine geben, wenn statt dem
Justizminister der Generalprokurator das Weisungsrecht habe.

Zur bevorstehenden Wahl der Volksanwaltschaft im Hauptausschuss sagte
Fischer, er hoffe auf so überzeugende Vorschläge auch von ÖVP und
FPÖ, dass die Wahl einstimmig ausfalle.

Der Nationalratspräsident hat heute in seiner Pressekonferenz ferner
einen Vergleich der Parlamentsarbeit der 20. und der derzeitigen 21.
Legislaturperiode vorgelegt. Daraus geht hervor, dass quantitativ -
das betrifft die Zahl der Sondersitzungen, der dringlichen Anträge
und Anfragen, und die Zahl der Gesetzesbeschlüsse - keine
signifikanten Unterschiede festzustellen sind. Fischer: "Entgegen
manchem optischen Eindruck, gibt es eine quantitative Stabilität in
der politischen Arbeit."

Auf die Frage, ob der Ton im Parlament rauer geworden sei, antwortet
Fischer zurückhaltend. Er meinte, dass zwar im ersten Jahr der neuen
Regierung auch im Nationalrat rauere Töne angeschlagen worden seien,
mittlerweile habe sich dies wieder gelegt und es finde ein "gewisser
Normalisierungsprozess" statt. Fischer vertrat die Ansicht, dass
mittlerweile "alle vier Fraktionen mit ihrem Status zufrieden sind".
(Schluss) wf

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ

Tel.: (01) 53427-275
http://www.spoe.at

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