• 07.05.2001, 17:02:09
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  • OTS0195 OTW0149

WirtschaftsBlatt-Kommentar zur Abfertigung von Erwin Frasl. Die Abfertigungsdebatte weckt neue Begehrlichkeiten

Wien (OTS) - Die von der Regierung eröffnete Abfertigungsdebatte
hat die Begehrlichkeit aller Beteiligten kräftig angestachelt: Die
Gewerkschaft möchte allfällige Änderungen nützen, um eine Abfertigung
auch bei Selbstkündigung zu etablieren. Obendrein soll eine
Abfertigung nach ÖGB-Vorstellungen bereits ab dem ersten Tag eines
Arbeitnehmers im Betrieb fällig werden. Beide Forderungen finden auch
bei Grünen und Teilen der FPÖ Befürworter.

Das Gewerbe möchte für zehn Jahre einen Hilfsfonds, in den grosse
Unternehmen einzahlen, um damit Kleinbetriebe finanziell zu
unterstützen.

Und die Versicherungen wehren sich dagegen, dass die Regierung das
Geschäft mit einer reformierten Abfertigung vor allem den
Pensionskassen zukommen lassen möchte. Dabei muss jede Reform des
Abfertigungssystems von drei Grundpfeilern ausgehen: Zum ersten darf
sie den Unternehmen keine zusätzlichen Belastungen aufbürden. Der
zweite Grundpfeiler muss darin bestehen, dass auch eine reformierte
Abfertigung ihre bisherige finanzielle Absicherung von Arbeitnehmern
im Falle von Arbeitslosigkeit erfüllt. Es darf nicht sein, dass die
Vorsorge für dieses Risiko wiederum dem Staat aufgehalst wird. Und
der dritte Grundpfeiler muss darin bestehen, dass für alle
EU-Finanzdienstleister mit entsprechend seriösen Vorsorgeprodukten
der Zugang zu diesem Milliardenmarkt gesichert wird. Im Rahmen dieser
Grundpfeiler gibt es durchaus gute Gründe für eine Erneuerung des
Abfertigungssystems, wie etwa eine Erhöhung der Mobilität der
Arbeitnehmer.

Obendrein könnte eine Reform dafür sorgen, dass die Abfertigung in
eine notwendige Verbesserung der Altersvorsorge umgeleitet wird.
Indem etwa Abfertigungen in Betriebspensionen umgewandelt und diese
beim Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden können. Bei
derartigen Modellen muss aber gewährleistet sein, dass ein
gekündigter Arbeitnehmer auf dieses Geld zugreifen kann. Um die
Begehrlichkeit aller Betroffenen bei allen anderen Fragen zu dämpfen,
sollten sich die Sozialpartner zumindest für drei Jahre auf eine
Obergrenze bei den Kosten für ein neues Abfertigungssystem einigen.

Denn wird dieses System überzogen, können wir die Konsequenzen in
der Insolvenzstatistik nachlesen. Und insolvente Unternehmen können
oft weder eine Abfertigung neu noch eine Abfertigung alt zahlen.
(Schluss) ejf

Rückfragehinweis: WirtschaftsBlatt
Redaktionstel.: 91919-305

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