- 07.05.2001, 12:33:01
- /
- OTS0121 OTW0093
ÖGB kritisiert Willkür bei Unfallrentenbesteuerung
Bachner: "Unfallrenten sind Rechtsanspruch und nicht abhängig von Haupts Gnaden"
Wien (ÖGB). "An Zynismus kaum noch zu überbieten ist die von der
Regierung beschlossene Unfallrentenbesteuerung", kritisiert die
Leitende Sekretärin im ÖGB, Roswitha Bachner. Nach dem vorliegenden
Entwurf ist eine Refundierung der Rentenbesteuerung nur jenen
Unfallrentnern vorbehalten, die vor dem Stichtag 1. Juli eine Rente
erhalten. "Allein die Aussage, dass jene, die nach dem 1. Juli eine
Unfallrente erhalten, sich ohnehin darauf einstellen können, ist eine
Ungeheuerlichkeit und spricht für das seltsame soziale Verständnis
des Herrn Sozialminister", so Bachner.++++
"Niemand wird freiwillig zum Unfallrentner oder sucht sich gar den
Zeitpunkt des Unfalls aus", kritisiert Bachner. Außerdem sei der neue
Regierungsplan rechtlich in keinster Weise nachvollziehbar und
absolut willkürlich. "Es kann nicht vom Zeitpunkt eines Unfalls oder
Ansuchens abhängen, ob ein Unfallopfer eine
Versicherungsungsleistung, für die jahrelang Beiträge gezahlt wurden,
zurückbekommt." Inwieweit ein Arbeitnehmer, dessen Hand in eine
Kreissäge gerät, von "Glück" sprechen kann, wenn der Unfall vor dem
1. Juli passiert, sei dahingestellt. Jeder Unfallrentnerin, jedem
Unfallrentner gebühre Anteilnahme und ein rechtlicher Anspruch auf
entsprechende finanzielle Entlastung. Es darf überhaupt keine
Unterschiede zwischen Unfallrentner geben, denn jede Betroffene,
jeder Betroffene ist ein Härtefall, egal wie hoch die Rente ist und
egal, ab wann die Zuerkennung der Rente erfolgt ist, so Bachner.
Außerdem ist die Unfallrente keine Versorgungsleistung, sondern
Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld für einen erlittenen Arbeitsunfall,
erinnert Bachner. Daher ist eine auch wie immer geartete
Reglementierung von "Härtefällen" abzulehnen. Dass die
Generalsekretärin Rauch-Kallat kein Problem mit der Regelung hat,
spiegle die Abgehobenheit der Regierung vor dem tatsächlichen
Arbeitsalltag der ArbeitnehmerInnen wider. "Unfälle passieren schnell
und unvorhergesehen. Niemand will absichtlich Unfallrentner werden
und niemand will 'abkassieren'. Versehrte müssen erhöhte Aufwendungen
wie etwa behindertengerechte Adaptionen vornehmen, diese noch
finanziell zu bestrafen, bringt die soziale Kälte der Bundesregierung
zum Ausdruck!" so Bachner abschließend. (lu)
ÖGB, 7. Mai 2001 Nr. 371
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Lisa Ulsperger
Tel. (01) 534 44/290
Fax.: (01) 533 52 93
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB/NGB






