• 02.05.2001, 14:41:17
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  • OTS0204 OTW0159

BMSG: Ministerrat beschließt Verbesserungen für behinderte Menschen=

Wien (BMSG/OTS) - Im heutigen Ministerrat hat die
Bundesregierung Änderungen des Behindertengesetzes, des
Behinderteneinstellungsgesetzes, des Bundespflegegeldgesetzes und
des Versorgungsrechts-Änderungsgesetzes beschlossen.

Neustrukturierung des Härteausgleichsfonds für behinderte
Menschen

Die Umbenennung des Nationalfonds zur besonderen Hilfe für
behinderte Menschen in einen Härteausgleichsfonds für behinderte
Menschen soll eine neue Qualität in der Behindertenpolitik der
Bundesregierung signalisieren und die Stellung von behinderten
Menschen in unserer Gesellschaft neu gewichten.

Die Belange behinderter Menschen - so das Ziel - sollen stärker
als bisher in das allgemeine Bewusstsein gerückt werden. Deshalb ist
auch die gesetzliche Verankerung eines regelmäßigen Berichts der
Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen vorgesehen.
Die Regierung wird regelmäßig dem Nationalrat über den Stand der
Umsetzung von Maßnahmen zur umfassenden Integration von behinderten
Menschen berichten. Damit soll auch die Sensibilisierung der
Öffentlichkeit für die Belange der behinderten Menschen verstärkt
werden.

Pflegegeldanspruch ab der Geburt des Kindes

In der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG) wird die
Position der pflegebedürftigen Kinder verbessert, indem bereits ab
der Geburt der Anspruch auf Pflegegeld eingeräumt wird. Die
Qualitätssicherung in der Pflegevorsorge wird in das Gesetz
aufgenommen. So können Hausbesuche zur Information und Beratung also
zur Qualitätssicherung im Interesse der Betroffenen durchgeführt
werden. Ebenfalls enthalten in der Novelle zum BPGG sind Maßnahmen
zur Umstellung auf den Euro.

Entwurf eines Versorgungsrechts-Änderungsgesetzes 2002

Folgende Leistungsverbesserungen sind geplant:

* Verbesserung der Ruhensbestimmungen bei stationären Krankenhaus-
und Kuraufenthalten;
* Übernahme des Systems der Anrechnung von land- und
forstwirtschaftlichen Einkommen aus dem Bereich der
Sozialversicherung für Bezieher einkommensabhängiger Leistungen;
* Erweiterung des Anspruches auf Witwengrundrente auf Witwen von
schwerbeschädigten Kriegsopfern und Heeresbeschädigten, die ein
Pflegegeld oder eine sonstige pflegebezogene Leistung bezogen haben;
* Erweiterung der Anspruchsberechtigungen im Bereich des HVG;
* Leistungsbeziehern nach dem Impfschadengesetz und dem
Verbrechensopfergesetz werden zinsenfreie Darlehen gewährt.
* Einmalzahlung und Möglichkeit eines Wertausgleiches analog zu der
im Jahr 2001 vorgesehenen zusätzlichen Ausgleichszulage.

"Mit diesem Bündel an Verbesserungen stellt die Bundesregierung
unter Beweis, dass ihr die Anliegen von Menschen mit Behinderungen
am Herzen liegen", so Sozialminister Haupt abschließend. (Schluss)
bxf

Rückfragehinweis: Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen

Pressesprecher Gerald Grosz
Tel.: (01) 71100-6440
http://www.bmsg.gv.at

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