• 02.05.2001, 14:00:28
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  • OTS0191 OTW0150

WAS TUN GEGEN VORZEITIGE VERÖFFENTLICHUNG VON TEILWAHLERGEBNISSEN Enquete-Kommission des Nationalrats sucht Lösungsmöglichkeiten=

Wien (PK) - Die Enquete-Kommission des Nationalrates, die sich mit
der möglichen Beeinflussung von Wahlergebnissen durch eine
Veröffentlichung von Meinungsumfragen unmittelbar vor Wahlen bzw.
durch die Bekanntgabe von Teilwahlergebnissen vor dem amtlichen
Wahlende befasst, setzte heute ihre Beratungen fort. Im Mittelpunkt
einer Anhörung von Experten stand dabei die Frage, wie die
Veröffentlichung von Hochrechnungsergebnissen vor der Schließung der
letzten Wahllokale verhindert werden kann.

Die geladenen Experten waren sich dabei darüber einig, dass die
Problematik der vorzeitigen Veröffentlichung von Teilwahlergebnissen
und Hochrechnungen bei Wahlen durch neue Medien wie das Internet in
Zukunft zunehmen wird. Wie man diesem Phänomen am besten begegnen
kann, darüber gab es zum Teil jedoch unterschiedliche Einschätzungen.
So sieht der Vertreter des Innenministeriums, Robert Stein, in einem
einheitlichen Wahlschluss die einzige Möglichkeit, die vorzeitige
Veröffentlichung von Daten zu unterbinden. Ein wie immer geartetes
Veröffentlichungsverbot von vorhandenen Daten würde seiner Meinung
nach nichts bringen, da vollkommenes "Dichthalten" angesichts der
Größe der Gemeindewahlbehörden nicht möglich wäre, eine Ansicht, die
im Wesentlichen auch Erich Neuwirth vom Institut für Statistik und
Decision Support der Universität Wien teilte. Sollten die
Abgeordneten dennoch in Richtung von Veröffentlichungsverboten
tendieren, sprach sich Stein dezidiert dafür aus, diese im
Medienrecht und keinesfalls im Bereich des Wahlrechts anzusiedeln.

Skeptischer gegenüber einem einheitlichen Wahlschluss zeigte sich dem
gegenüber der Politikwissenschaftler Fritz Plasser. Er gab zu
bedenken, dass die elektronischen Medien so genannte Exit Polls,
Wählerbefragungen nach Verlassen des Wahllokals, veröffentlichen
würden, sollten unmittelbar nach Schluss des letzten Wahllokals keine
Hochrechnungsergebnisse zur Verfügung stehen. Plasser hält Exit Polls
aber, da oft weit von der Realität entfernt, für absolut untauglich
zur Abgabe einer brauchbaren Prognose. Ein einheitlicher Wahlschluss
oder ein einheitlicher Beginn der Stimmauszählung würde seiner
Ansicht nach außerdem zu erheblichen administrativen Problemen
führen.

Vorstellen kann sich Plasser, Teilwahlergebnisse nur über eine Art
Intranet zur Verfügung zu stellen, zu dem ausschließlich ausgewählte
Benutzer - mittels Passwort - Zugang haben, wobei sich ihm aber die
Frage stellt, inwieweit dies in der Praxis realisierbar ist.
Notwendig wäre ihm zufolge darüber hinaus ein Appell an die
Massenmedien, keine Exit Polls vor Schließung des letzten Wahllokals
zu veröffentlichen. Politikwissenschaftler Wolfgang Müller betonte,
es gebe keine Patentlösung, er hält einen eingeschränkten
Benutzerkreis und eine "gentlemen agreement" mit diesen Personen aber
ebenfalls für eine Möglichkeit, dem Problem zu begegnen. Erich
Neuwirth machte darauf aufmerksam, dass - entsprechende Kenntnisse
vorausgesetzt - ein üblicher Computer und ein e-mail-Anschluss
genügten, um an Wahltagen Hochrechnungen zu liefern und ins Internet
zu stellen.

Als Vertreter der Internet-Anbieter machte Kurt Einzinger geltend,
dass es in Anbetracht des technischen Konstrukts des Internets sehr
schwierig sei, bestimmte Veröffentlichungen zu verhindern. Sinnvoll
ist es seiner Auffassung nur, direkt "an der Quelle" anzusetzen und
die Weitergabe von Daten, sei es durch eine Sperrklausel, sei es
durch einen einheitlichen Wahlschluss, von Vornherein zu verhindern.
"Riskant und schwierig" wäre es ihm zufolge, eine Wahl im Falle
vorzeitiger Veröffentlichungen von Teilergebnissen für ungültig zu
erklären, da dies erst Recht ein Anreiz sein könnte, Daten ins Netz
zu stellen.

Dem Problem, das vor allem kleine Gemeinden mit einem einheitlichen
Wahlschluss hätten, könnte man Stein zufolge dadurch entgegenwirken,
dass man Wahllokale erst am Nachmittag öffnet. Eine Analyse der EU-
Wahlen, wo eine solche Vorgangsweise vor allem in den westlichen
Bundesländern erprobt worden sei, habe gezeigt, dass die
Wahlbeteiligung dadurch nicht sinke, betonte er. Der anwesende
Vertreter des Gemeindebundes, Nicolaus Drimmel, hielt dem allerdings
entgegen, es sei nicht sinnvoll, die Wahlzeiten einfach zu ändern,
ohne vorher die Bürger zu befragen. Er erwartet sich außerdem von
einem solchen Schritt vor allem in den östlichen Regionen Probleme,
da Bewohner kleiner Gemeinden bereits oft Sonntag Abend in die Städte
zu ihrem Arbeitsplatz einpendeln würden.

Als mögliche Effekte der vorzeitigen Veröffentlichung von Teilwahl-
oder Hochrechnungsergebnissen nannten die Experten vor allem die
Demobilisierung von Wählern bzw. taktisches Wahlverhalten. So könnten
mutmaßliche Ergebnisse Wahlberechtigte dazu verleiten, sich nicht an
der Wahl zu beteiligen, obwohl sie ursprünglich zur Wahl gehen
wollten. Wolfgang Müller glaubt zwar beispielsweise nicht, dass die
vorzeitige Veröffentlichung von Teilergebnissen und Hochrechnungen im
Internet das Ergebnis der Nationalratswahlen 1999 beeinflusst hat,
international gibt es ihm zufolge aber sehr wohl Beispiele für solche
Auswirkungen. Auch Fritz Plasser und Robert Stein sehen eine
potentielle Gefahr der Wählerbeeinflussung.

Unmittelbarer Anlass für die Einsetzung der gegenständlichen Enquete-
Kommission waren die Erfahrungen bei den vergangenen
Nationalratswahlen. Die Abgeordneten sehen zum einen die Gefahr, dass
Meinungsumfragen im Wahlkampf immer stärker zu einem "subtilen
Manipulationsinstrument" werden könnten. Zum anderen wurden bei den
Nationalratswahlen 1999 erstmals Teilwahlergebnisse von Sprengeln und
Gemeinden vor dem Wahlschluss in Medien und im Internet
veröffentlicht. Aufgabe der Enquete-Kommission ist es - basierend auf
einer Bestandsanalyse - einen Maßnahmenkatalog zur Lösung der
angesprochenen Probleme zu erarbeiten.

Geplant ist, bei einem weiteren Termin die Herausgeber von
Printmedien, ORF und Privatradios einzuladen, um mit ihnen
Möglichkeiten für eine freiwillige Selbstbeschränkung und
Qualitätskontrolle bei der Veröffentlichung von Meinungsumfragen vor
Wahlen zu diskutieren.

Mitglieder der Enquete-Kommission sind die Abgeordneten Josef Cap,
Peter Kostelka, Günther Kräuter, Andrea Kuntzl, Peter Wittmann (alle
SPÖ), Michael Krüger, Rüdiger Schender, Peter Westenthaler, Jutta
Wochesländer (alle FPÖ), Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Gerhart
Bruckmann, Karl Donabauer, Walter Tancsits (alle ÖVP) und Madeleine
Petrovic (Grüne). (Schluss)

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