- 30.04.2001, 12:05:13
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- OTS0117 OTW0089
ÖGB Driemer an Bundesregierung: Stopp dem Lohndumping!
GBH-Bundesvorstand fordert soziale Sicherheit durch verantwortungsvolle Politik
Brunn/Geb. (GBH/ÖGB). Anlässlich seiner heutigen Tagung fordert
der Bundesvorstand der Gewerkschaft Bau-Holz die Bundesregierung auf,
Rahmenbedingungen zu schaffen, die Sozial- und Lohndumping
verhindern. Wesentliche Bereiche dabei sind das Vergaberecht, die
Umsetzung der Entsenderichtlinie, die Bekämpfung des
Schwarzunternehmertums und ausreichende Übergangsfristen und
qualitative, prüfbare Zugangskriterien bei der EU-Osterweiterung.++++
"Alle diese Themen sind entscheidend dafür, wie leicht arbeits- und
sozialrechtliche Bestimmungen in einem Land umgangen werden können.
Schlechte Regelungen in diesen Bereichen ermöglichen und fördern
Missbrauch. Verlierer dabei sind die ArbeitnehmerInnen und die legal
tätigen Unternehmen," stellt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft
Bau-Holz und ÖGB Vizepräsident Johann Driemer fest.
Auch neuer Entwurf zum Bundesvergabegesetz bringt Verwässerung!
Öffentliche Auftraggeber haben eine besondere Verantwortung bei der
Vergabe. Diesem Umstand tragen das Bundesvergabegesetz und die
Landesvergabegesetze dadurch Rechnung, dass sie detaillierte
Regelungen über die Anforderungen an mögliche Auftragnehmer stellen.
Für Firmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bemühen, ist die
Weitergabe von Teilen dieses Auftrages an sogenannte Subunternehmer
und Sub-Subunternehmer eingeschränkt, da in diesen Bereichen
erfahrungsgemäß illegale Beschäftigung und Lohn- und Sozialdumping
sehr häufig vorkommen.
Die geltende Bestimmung über Subunternehmerleistungen im
Bundesvergabegesetz sehen daher vor, dass bei Bauaufträgen im
Regelfall mehr als 50% der Leistungen, die den Unternehmensgegenstand
bilden, selbst zu erbringen sind. Diese Anforderung gilt sowohl für
den Generalunternehmer als auch für dessen Sub- und Subsubunternehmer
- also bis zum Ende der Kette der Weitervergabe.
Ende letzten Jahres hat die Bundesregierung einen Entwurf zum
Bundesvergabegesetz vorgelegt, mit dem sich der Bund seiner sozialen
Verantwortung bei der Vergabe entzogen hätte. Dieser Entwurf musste
nicht zuletzt aufgrund des Protestes der Gewerkschaften und
Arbeiterkammern zurückgezogen werden.
Aber auch der nun vorgelegte neue Entwurf beinhaltet sozialpolitische
Rückschritte. Nun soll nur noch die Weitergabe des "wesentlichsten
Teils der Leistungen, die den Unternehmensgegenstand bilden"
unzulässig sein. "Durch diesen unbestimmten Gesetzesbegriff wird der
Sub- und Sub-Sub-Vergabe mit all ihren negativen Folgen Tür und Tor
geöffnet," warnt Driemer, "Dieser Entwurf darf auf keinen Fall
umgesetzt werden."
Schwarzunternehmertum - Wann wird die Regierung endlich tätig?
"Das Behandeln des organisierten Schwarzunternehmertums als
Kavaliersdelikt seitens der Bundesregierung bedeutet eine Vernichtung
von legalen Arbeitsplätzen, eine Wettbewerbsverzerrung und
-benachteiligung für gesetzeskonform tätige Unternehmen, den Entfall
von Steuermitteln und Sozialversicherungsbeiträgen und eine massive
Belastung für die Volkswirtschaft", sind die Mitglieder des
Bundesvorstandes überzeugt. Im abgelaufenen Jahr 2000 wurden in
Österreich rund 272 Milliarden Schilling schwarz erwirtschaftet.
Schätzungen für das Jahr 2001 belaufen sich sogar auf 291,2
Milliarden Schilling. Dem Finanzminister - so eine Erhebung der
Linzer Kepler Universität - entgehen damit jährlich rund 60
Milliarden Schilling.
Die Vorschläge der Gewerkschaft Bau-Holz liegen schon lange vor. Alle
Beschäftigten sollen bereits bei Arbeitsbeginn angemeldet werden -
mit den modernen technischen Möglichkeiten ist dies heute längst kein
Problem mehr. Generalunternehmer sollen verstärkt ihre Verantwortung
wahrnehmen, bei ihren Sub- und Sub-Sub-Unternehmern die illegale
Beschäftigung hintan zuhalten. Schließlich soll organisiertes
Schwarzunternehmertum stärker geahndet werden.
"Nur wirksame Kontrollen können Schwarzarbeit und
Schwarzunternehmertum verhindern", so Driemer.
EU-Entsenderichtlinie für den Baubereich nur ungenügend umgesetzt!
Die EU-Entsenderichtlinie regelt für wichtige Fragen des
Arbeitsrechts die Anwendung der Arbeitsbedingungen des Arbeitsortes.
Sie gilt für Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, die
ArbeitnehmerInnen in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden.
Kernbestimmung der Entsenderichtlinie ist die Verpflichtung, dass der
Arbeitgeber des entsandten Arbeitnehmers im sogenannten Kernbereich
des Individualarbeitsrechts, jene Arbeitsbedingungen gewährt, die im
Staat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wird, gelten. Dazu zählen
Mindestlohnsätze, Überstundenbezahlung, Mindesturlaub, aber auch
Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und die Sicherheits- und
Gesundheitsschutzbestimmungen am Arbeitsplatz.
Die EU Entsenderichtlinie wurde in Österreich bisher nur in Bezug auf
alle anderen Branchen - nicht jedoch für die Bauwirtschaft, also
ihren Kernbereich - umgesetzt.
Trotz umfangreicher Vorarbeiten der Sozialpartner ist die
Bundesregierung auch hier noch immer säumig.
EU-Osterweiterung: Historische Chance nicht zu Lasten der
ArbeitnehmerInnen verspielen!
Der Bundesvorstand der Gewerkschaft Bau-Holz bewertet die
EU-Erweiterung prinzipiell positiv, weil dadurch ein Beitrag für
Sicherheit, Frieden und Stabilität in Europa geleistet wird. Die
Vollmitgliedschaft der Beitrittskandidaten kann jedoch wegen der
sozialen Auswirkungen für die ArbeitnehmerInnen in diesen Staaten und
innerhalb der Europäischen Union nach einer ausreichenden
Übergangsfrist in Kraft treten, stellt Johann Driemer klar.
Gerade für die Bau- und Holzbranche müssen nach Meinung der GBH die
Dienstleistungsfreiheit in Form der Entsendung von Arbeitskräften und
die Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschlossen werden. Nur qualitativ
überprüfbare Übergangskriterien und parallel dazu Übergangsfristen
können sozialpolitischen Schaden sowohl in den Beitrittsländern als
auch in den derzeitigen EU-Staaten verhindern.
Driemer abschließend: "Ein wichtiges friedenspolitisches Werk darf
nicht zugunsten wirtschaftspolitischer Interessen geopfert werden."
(lu)
ÖGB, 30. April 2001
Nr. 343
Rückfragehinweis: Gewerkschaft Bau-Holz
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Sonja Schmid
Tel. 01/40147-246 DW
E-Mail: sonja.schmid@gbh.oegb.or.at
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