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Haupt: Behandlungsbeitrag-Ambulanz schafft Rechtssicherheit

Behandlungsbeitrag-Ambulanz wird erst mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen eingehoben

Wien (BMSG/OTS) - "Der Behandlungsbeitrag-Ambulanz wird erst
mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingehoben (Kundmachung im Bundesgesetzblatt noch im April 2001). Damit wird endgültig Klarheit geschaffen und allen Spekulationen und Interpretationen zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im Sinne der Rechtssicherheit der Boden entzogen. Für Behandlungen in Spitalsambulanzen werden zwischen dem 1. März 2001 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes keine Behandlungsbeiträge eingehoben. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen schafft damit im Interesse der Versicherten eine klare Rechtssituation", betont Bundesminister Mag. Herbert Haupt. Der Minister stellt mit Genugtuung fest, dass auch der Hauptverband sich nun dieser Meinung anschließt und ebenfalls bekräftigt, für den in Betracht kommenden Zeitpunkt keine Beiträge einzuheben. (Schluss) bxf

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