- 04.04.2001, 14:17:40
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- OTS0209 OTW0156
Rechtsanwaltschaft übernimmt Beratung bei aufgelassenen Berzirksgerichten - Schiedsgerichtsbarkeit bei den Rechtsanwaltskammern
Wien (OTS) - Im Zuge der vom Bundesministerium für Justiz
beabsichtigten Änderung der Gerichtsorganisation, soll es zu
Schließungen von Bezirksgerichten kommen. Um an diesen Orten das
bisher von den Gerichten angebotene Service der Beratung bei
Amtstagen weiterhin aufrechtzuerhalten und für die Rechtsrat suchende
Bevölkerung entscheidend zu verbessern, hat die Rechtsanwaltschaft
sich bereit erklärt, diese Beratungsleistung für den Bürger
unentgeltlich zu übernehmen. Der Vorteil, der sich für den Bürger
gegenüber der bisherigen Situation ergibt, ist, daß jeder
Rechtsanwalt für seinen Rat einzustehen hat und verpflichtend auch
eine Haftpflichtversicherung besteht. Wie diese Rechtsberatung
institutionalisiert wird, ist derzeit noch Gegenstand der Gespräche
mit dem Bundesministerium für Justiz.
Beschlossen ist weiters die Schaffung von Schiedsgerichten bei den
Rechtsanwaltskammern. Wie bekannt, ist die lange Dauer von
Zivilverfahren bei Gericht häufig Gegenstand von Kritik. Die
Schiedsgerichte bei den Rechtsanwaltskammern werden zu wesentlich
rascheren und damit kostengünstigeren Erledigungen führen.
Rechtsanwälte sind aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und
Ausbildung bestens geeignet, Schiedsverfahren zu führen.
Rückfragehinweis: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Tel: 01/535 12 75
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