- 30.03.2001, 20:51:00
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- OTS0280 OTW0206
Gegendarstellung zu OTS0168 vom 09.03.2001
Wien (SPW) Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ),
Landesgruppe Wien begehrt die Veröffentlichung nachstehender
GEGENDARSTELLUNG:
"Sie geben in Ihrer APA-OTS-Aussendung Nr. OTS0168 5 II 0190 DSW007
CI vom 09.03.2001 unter der Überschrift "FPÖ Wien: Neuerliche
Niederlage vor Gericht gegen die Wiener SPÖ" die Behauptung wieder,
das Handelsgericht Wien hätte gegen die Freiheitliche Partei
Österreichs (FPÖ), Landesgruppe Wien eine einstweilige Verfügung
"wegen ehrenverletzender Behauptung" erlassen, weil diese in ihrer
Zeitschrift "Wir Wiener" der Sozialdemokratischen Partei Österreichs,
Landesorganisation Wien ein "rotes Spitzelbüro" unterstellt hätte,
das ein "elektronisches Schwarzarchiv" führen würde.
Diese Behauptung ist unrichtig: Kein Gericht hat eine derartige
einstweilige Verfügung gegen die Freiheitliche Partei Österreichs
(FPÖ), Landesgruppe Wien erlassen. Diese ist auch nicht Medieninhaber
(Verleger) der Zeitschrift "Wir Wiener"." (Schluss)
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ-Wien
Tel.: (01) 53 427-235
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