- 30.03.2001, 14:20:35
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- OTS0222 OTW0162
Haupt an Verzetnitsch: VfGH hob Ambulanzgebühr-Regelung aus formalen und nicht aus inhaltlichen Gründen auf
Ambulanzgebühr erfolgreicher Bestandteil des Gesundheitswesens in sozialdemokratisch geführten Regierungen Nordeuropas
Wien (BMSG/OTS) - In einer Replik auf den offenen Brief von ÖGB-
Präsident Fritz Verzetnitsch stellte Sozialminister Mag. Herbert
Haupt heute folgendes fest: "Der Verfassungsgerichtshof hat
ausschließlich aus formalen Gründen die Regelung zur Einführung der
Ambulanzgebühren aufgehoben und nicht aus inhaltlichen. Dies möchte
ich ausdrücklich betont wissen". Er, Haupt, sei aber verwundert,
dass der ÖGB jetzt so vehement gegen die Ambulanzgebühren Sturm
laufe, wo er dies bei schon lange bestehenden Selbstbehalten nicht
getan habe. ****
Haupt erinnerte in diesem Zusammenhang an die Selbstbehalte für
Beamte, Eisenbahner, Postbedienstete und Selbständige, wo der ÖGB
keineswegs auf die Barrikaden gestiegen sei und die Selbstbehalte
als Selbstverständlichkeit akzeptiert hatte. Von diesen Maßnahmen
seien immerhin rund 2 Mio. Krankenversicherte betroffen.
Haupt bekräftigte, dass die Einführung von Ambulanzgebühren
keineswegs weniger sozial wäre als die Forderung des Hauptverbandes
der Sozialversicherungsträger nach einer generellen Beitragserhöhung
um 0,3 Prozent. Dass Ambulanzgebühren auch in den sozialdemokratisch
regierten Ländern Nordeuropas ein erfolgreicher und integrierender
Bestandteil des Gesundheitswesens seien, müsse Verzetnitsch doch
ganz genau wissen.
Der Sozialminister weiters: "Ich werde jederzeit gerne im
Parlament die Unklarheiten des Herrn Kollegen Verzetnitsch
beseitigen und alle seine Fragen beantworten". Ungeklärte Fragen
hätte in der Vergangenheit immer der Hauptverband der
Sozialversicherungsträger beantworten können. "Ich nehme zur
Kenntnis, dass der Hauptverband dazu nicht mehr in der Lage ist", so
Haupt abschließend. (Schluss) bxf
Rückfragehinweis: Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen
Pressesprecher Gerald Grosz
Tel.: (01) 71100-6440
http://www.bmsg.gv.at
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