• 30.03.2001, 12:55:24
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  • OTS0182 OTW0138

Maßnahmen zur Verhütung der Maul- und Klauenseuche (MKS)=

Tierschutz-Helpline unter 4000-8060 mit allen Infos zur Tierseuche

Wien, (OTS) Wie die zuständige Wiener Landesveterinärdirektion
am Freitag gegenüber der Rathauskorrespondenz mitteilte wurden
bereits mehrere Vorsorgemaßnahmen gegen die Verschleppung der Maul-
und Klauenseuche prophylaktisch ergriffen. Zu aller erst stellte das
Veterinäramt fest: Österreich ist derzeit frei von MKS. Ziel dieser
Vorsorgemaßnahmen ist es, die Gefahr der Verbreitung von MKS
möglichst gering zu halten. Alle Vorsorgemaßnahmen wurden mit den
betroffenen Organisationen - Betriebe, Vereine,
Magistratsabteilungen, Veterinärmedizinische Universität Wien usf.-
auf freiwilliger Basis erarbeitet.

Schutzkleidung für die AmtstierärztInnen

Eine Maßnahme, welche die unmittelbare Arbeit der
AmtstierärztInnen des Veterinäramtes anbelangt ist, Betriebe, in
welchen Klauentiere gehalten werden, nur im veterinärpolizeilich
unbedingt notwendigen Ausmaß zu besuchen. AmtstierärztInnen haben vor
dem Betreten der Betriebe einmal verwendbare Schutzkleidung anzulegen
(Overalls, Überschuhe, Handschuhe). Bei Verlassen des Betriebes wird
die Schutzkleidung ausgezogen und in einen Kunststoffsack
verschlossen und bei der EBS entsorgt. Somit soll die Verbreitung von
Erregern vermieden werden.

Keine Sammeltransporte mehr in die Tierkörperbeseitigung Wien

In der Tierkörperbeseitigung Wien (TKB) - wegen der zahlreichen
Kadaver aber auch lebenden Tiere ein potenzieller Infektionsherd -
wurden an allen Eingängen Seuchenteppiche ausgelegt. Von jeder
Abholung eines toten Klauentieres erfährt die MA 60. Es wurde strikt
untersagt, aus Betrieben, in denen Klauentiere gehalten werden,
Tierkörper, tierische Abfällen etc. in Sammeltransporten abzuholen.
Diese Fahrzeuge werden nach jeder Einzelfahrt entladen, gereinigt und
desinfiziert.

Überdies hat die MA 60 das komplette Personal der TKB Wien für
die sachgemäße Durchführung der Desinfektionsmaßnahmen ausgebildet.
Als besonderes Service für alle durch die Vorsichtsmaßnahmen
betroffenen Betriebe und Vereine werden deren Fahrzeuge für
Tiertransporte gegen Entgelt in der TKB Wien gereinigt und
desinfiziert.

Absolutes Fütterungsverbot im Tiergarten Schönbrunn fürs
Publikum

Auch der weltbekannte Tiergarten Schönbrunn ist von den weit
reichenden und flächendeckenden Vorsichtsmaßnahmen nicht verschont
geblieben. Seuchenteppiche an allen Eingängen, im Wirtschaftshof und
im Elefantenhaus sollen schützen. Für alle Bediensteten und auch für
Baustellenarbeiter muss Straßenkleidung von Arbeitskleidung strikt
getrennt werden. Das Verlassen des Tiergartens mit Arbeitskleidung
ist untersagt.

Trotz enttäuschter Augen zahlreicher kleiner ZoobesucherInnen
musste ein absolutes Fütterungsverbot für das Publikum verhängt
werden. Es ist strikt verboten und wird streng geahndet, dass
Tierfutter mitgebracht und verfüttert wird. Auf das Fütterungsverbot
und auf das Verbot des Mitbringens von Tierfutter wird verstärkt
hingewiesen. Leider musste ebenso der Streichelzoo und der
Reitbetrieb eingestellt werden.

Forstamt und Stadtgartenamt sind ebenfalls gewappnet

Für alle MitarbeiterInnen des Forstamtes innerhalb des Lainzer
Tiergartens gilt ebenfalls das Trennen von Straßenkleidung von
Arbeitskleidung. Seuchenteppiche sind eine weitere obligatorische
Maßnahme. Schweren Herzens gilt auch in Lainz ein Verbot für das
Mitbringen und Verfüttern von Tierfutter. Auch die Sammlung und
Übernahme von Tierfutter wird eingestellt.

Nicht untätig blieb das Stadtgartenamt bei den Streichelzoos im
Kurpark Oberlaa, im Donaupark sowie im Pötzleinsdorfer Schlosspark.
Der direkte Kontakt zwischen den BesucherInnen und den Tieren wird
durch eine Verdoppelung der Einzäunung unterbunden. Auf das
Fütterungsverbot wird verstärkt hingewiesen. An den Zugängen zu den
Wirtschaftsgebäuden sind Seuchenteppiche ausgebracht. Getrennte
Arbeits- und Straßenkleidung verhindern das Verschleppen des Virus.

Alle oben genannten Maßnahmen, so das Veterinäramt der Stadt
Wien, sind selbstverständlich auch an der Veterinärmedizinischen
Universität Wien getroffen worden.

Gemeinsame Aktionen mit der ÖBB auf Wiener Bahnhöfen

Gemäß den Vorschriften des Bundes hat die MA 60 gemeinsam mit
der ÖBB weitreiche Aktionen gesetzt. In den Bahnhöfen Wien
Westbahnhof und Wien Hütteldorf wurden verschließbare und
entsprechend gekennzeichnete Sammelbehälter (insgesamt sechs
Container) aufgestellt. Diese dienen ausschließlich Speiseresten von
BesucherInnen aus dem Ausland vor allem aus Frankreich. Diese
Maßnahme wird an den Bahnhöfen und in den entsprechenden Zügen durch
Anschlag in deutscher, englischer und französischer Sprache bekannt
gemacht und in den Zügen außerdem per Lautsprecherdurchsage zur
Kenntnis gebracht. Die Sammelcontainer werden von der TKB Wien
regelmäßig entleert, der Inhalt wird in der EBS Wien beseitigt.

Tierschutz-Helpline unter 4000-8060 mit Rat und Tat

Alle Wiener Betriebe, die Klauentiere halten, wurden von der MA
60 mehrmals auf die Gefahren dieser Tierseuche hingewiesen.
Transporte von Klauentieren in einen Betrieb oder zur Schlachtung
dürfen nur direkt erfolgen. Es gibt wie gesagt keine Sammeltransporte
mehr. Die Fahrzeuge müssen permanent gereinigt und desinfiziert
werden.

Allen Betrieben, Vereinen aber auch Einzelpersonen steht die
Tierschutz-Helpline der MA 60 zur Verfügung. Unter der Tel. 4000-8060
erfährt man Aktuelles über die Maul- und Klauenseuche und über
Risiken und Vorsichtsmaßnahmen. Spezielle Merkblätter über MKS und
auch über Gefahren durch BSE werden kostenlos zugesandt. Abschließend
geben die ExpertInnen des Landesveterinäramtes den Hinweis, dass
unter der Internetadresse www.wien.gv.at/veterinaer/ auch alle Infos
zu den Tierseuchen und Tierkrankheiten topaktuell im Netz verfügbar
sind. (Schluss) wb

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Mag. Wolfgang Briem
Tel.: 4000/81 853, Handy: 0664/220 91 32
e-mail: brw@gif.magwien.gv.at

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