• 28.03.2001, 11:26:57
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  • OTS0124 OTW0096

EU-Kommission genehmigt 2,2 Milliarden öS für innovative ländliche Entwicklungsprojekte in Österreich

Wien (OTS) - Die Europäische Kommission hat im Rahmen der
Gemeinschaftsinitiative "LEADER+" das österreichische
"LEADER+"-Programm für den Zeitraum 2000 - 2006 genehmigt. Das
Programm ist mit 161,5 Millionen Euro (2,2 Mia. öS) dotiert, wovon
75,5 Millionen Euro durch den Europäischen Ausrichtungs- und
Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL - Abteilung Ausrichtung)
finanziert werden. EU-Agrarkommissar Franz Fischler sagte dazu:
"Insgesamt stehen rund 2,2 Milliarden öS zur Verfügung, um
Pilotprojekte im ländlichen Raum zu fördern. LEADER+ ist eine
Initiative, die die neue Philosophie der Gemeinsamen Agrarpolitik
unterstreicht. Wir wollen eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen
Raum unterstützen und dabei vor allem auf die lokalen und regionalen
Besonderheiten in Europa Rücksicht nehmen. LEADER+ ist auf die
nachhaltige Erhaltung, Weiterentwicklung und Stärkung des
Lebensraumes der gesamten ländlichen Bevölkerung gerichtet. Hierbei
sollen Chancengleichheit, Einkommenssicherung, Innovationsförderung,
die Stärkung der regionalen Identität sowie die Intensivierung der
nationalen und transnationalen Zusammenarbeit gebührende Beachtung
finden."****

Das Programm umfasst die ländlichen Gebiete (Gemeinden mit weniger
als 20 000 Einwohnern) des gesamten Bundesgebietes mit Ausnahme des
Bundeslandes Wien.

Es zielt darauf ab, gebietsbezogene integrierte
Entwicklungsprogramme lokaler Aktionsgruppen mit Pilotcharakter sowie
die Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten (auf nationaler und
transnationaler Ebene) zu fördern. Im Rahmen dieses Programmes können
bis zu 70 lokale Aktionsgruppen gefördert werden. Sie werden auf der
Basis der in dem Programm genehmigten Auswahlkriterien durch den
Mitgliedstaat ausgewählt.

Die von den lokalen Aktionsgruppen vorzuschlagenden Programme
müssen um eines der nachstehenden übergeordneten Themen zentriert
sein:

- Einsatz neuen Know-hows und neuer Technologien zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugnisse und Dienstleistungen der
Gebiete;

- Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum;

- Aufwertung der lokalen Erzeugnisse, indem besonders Kleinbetrieben
durch kollektive Massnahmen der Marktzugang erleichtert wird;

- Valorisierung des natürlichen und kulturellen Potentials
einschliesslich der Flächen von gemeinschaftlichen Interesse, die im
Rahmen von NATURA 2000 ausgewählt wurden.

Die Programme müssen den Besonderheiten der jeweiligen Gebiete
Rechnung tragen und sowohl gegenüber der bisherigen Praxis in dem
betreffenden Gebiet als auch im Vergleich zu den Methoden der
sogenannten Mainstream-Programme neu sein. Des weiteren muß ihr
Pilotcharakter aufgezeigt werden.

Diese Programme sollen durch die Förderung der Zusammenarbeit
zwischen ländlichen Gebieten in Österreich sowie mit anderen
Mitgliedstaaten eine Ergänzung finden und in den betreffenden
Gebieten einen echten zusätzlichen Nutzeffekt schaffen und in
gemeinsamen Aktion münden.

Rückfragehinweis: Mag. Anton Leicht
Pressereferent
Vertretung der Europäischen Kommission in
Österreich
Tel.: 01/51618-312.

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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