- 06.03.2001, 09:55:08
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- OTS0063
Kündigungs- und Entlassungsreigen in grafischem Betrieb=
Linz (AKO) Raue Sitten im Umgang mit den Beschäftigten herrschen in
der Linzer Firma Krammer - Repro Flexo Print GmbH. Ein Gekündigter
wurde in der Kündigungsfrist gemobbt, ein Zeuge im Gerichtsverfahren
kurz darauf gekündigt. Und schließlich wollte man sich in einem
anderen Fall die Abfertigung ersparen, indem eine Kündigung in eine
Entlassung umgewandelt wurde.
Ein 32jähriger Angestellter war schon seit seiner Lehrzeit - er
hatte Lithograph gelernt - in der Firma beschäftigt. Seit 1994 war er
als technischer Angestellter im Verkaufsinnendienst tätig. Als er
fünf Jahre später draufkam, dass er zu niedrig eingestuft war, wandte
er sich an die Arbeiterkammer um Hilfe.
Unmittelbar nachdem die Forderung nach Bezahlung des
Differenzbetrages bei der Firma Krammer eingelangt war, wurde der
Mann gekündigt. Während der Kündigungszeit wurde er zu Botendiensten
und anderen untergeordneten Tätigkeiten eingesetzt. Er durfte außer
in der Mittagszeit nicht einmal seine frühere Abteilung betreten. Vor
Gericht wurden ihm rund 150.000 Schilling zuerkannt, die Firma
Krammer blitzte mit einem Berufungsbegehren ab.
Der Fall hatte übrigens noch ein Nachspiel. Ein weiterer
Kundenbetreuer, der vor Gericht als Zeuge objektiv - und somit zu
Gunsten des Gekündigten - ausgesagt hatte, erhielt kurz darauf selber
den blauen Brief. Er verzichtete auf irgendwelche rechtlichen
Schritte.
Fast zur gleichen Zeit vertrat die Arbeiterkammer einen anderen
Beschäftigten der Firma Krammer, dessen Kündigung in eine Entlassung
umgewandelt worden war. Begründung: Unerlaubtes Fernbleiben, weil er
zu früh und somit widerrechtlich Arbeitssuchtage in Anspruch genommen
habe. Die Arbeiterkammer focht vor Gericht die Entlassung an, in
einem Vergleich erhielt der ehemalige Beschäftigte rund 200.000
Schilling Abfertigung.
Rückfragehinweis: Arbeiterkammer Oberösterreich
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (0732) 6906-2182
presse@ak-ooe.at
http://www.arbeiterkammer.com
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