• 26.02.2001, 13:27:50
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  • OTS0157

ÖGB-Frauen: Karenzgeld PLUS - gerechte Versicherungsleistung

Zwei Jahre einkommensabhängiges Karenzgeld für ArbeitnehmerInnen

Wien (ÖGB). Die Bilanz der Frauenpolitik nach einem Jahr
FP-FrauenministerInnen ist verheerend. Im Zusammenhang mit der
geplanten Einführung eines Kindergeldes nach dem Gießkannenprinzip
durch die Regierung, ist eine weitere Verschlechterung der Situation
berufstätiger Eltern zu befürchten. Die ÖGB-Frauen haben heute,
Montag, bei einer Pressekonferenz "Karenzgeld PLUS", ein faires
Modell für ArbeitnehmerInnen präsentiert . Die im FLAF verbleibenden
Überschüsse könnten auch nicht anspruchsberechtigten Eltern, etwa
StudentInnen, zugute kommen.++++

Von Seiten der Regierung liegt noch kein konkretes Konzept zur
Zukunft des Karenzgeldes vor. Zahlreiche wichtige arbeitsrechtliche
Fragen sind ungeklärt. Berufstätige Frauen, die sich einen
Kinderwunsch erfüllen wollen, stehen vor einem Abenteuer mit
ungewissem Ausgang - sie müssen mit massiven Schwierigkeiten beim
Berufswiedereinstieg rechnen. ÖGB-Frauenvorsitzende Renate Csörgits:
"Das Karenzgeld ist aus gerechtem Grund eine Versicherungsleistung.
Es jetzt in eine Familienleistung umzuwandeln, wäre ein massiver
Rückschritt für die berufstätigen Frauen. Es wäre ein großer Fehler,
das Karenzgeld völlig von der Erwerbstätigkeit abzukoppeln."

Hinter dem ÖGB-Modell Karenzgeld PLUS verbirgt sich eine einfache
Formel:
Zum derzeitigen Karenzgeld in der Höhe von 5.643 Schilling kommt als
einkommensabhängiges PLUS ein zusätzlicher Betrag von 2.794 bis 9.444
Schilling.
Damit erhalten ArbeitnehmerInnen in der Karenz mindestens 8.437
Schilling. Das entspricht dem sogenannten
"Ausgleichszulagenrichtsatz", jenem Betrag, der als Existenzminimum
sowie Mindestpension für Alleinstehende gilt.
Die Höchstgrenze von Karenzgeld PLUS liegt bei 15.087 Schilling.
Diese Summe entspricht dem derzeit höchsten Arbeitslosengeld. Das
PLUS für die ArbeitnehmerInnen entsteht also abhängig von ihrem
bisherigen Einkommen.
Karenzgeld PLUS kann zwei Jahre lang von allen ArbeitnehmerInnen
bezogen werden.

Die Finanzierung des Karenzgeld PLUS erfolgt sowohl aus dem
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) als auch aus der
Arbeitslosenversicherung: Das Basis-Karenzgeld (5.600 Schilling)
kommt zu 100 Prozent aus dem FLAF. Die Kosten für die Ausweitung auf
zwei Jahre liegen laut ÖGB-Berechnungen bei 4,5 Milliarden Schilling.
Dabei bleibt immer noch ein Überschuss von 2,5 Milliarden im FLAF, um
im Bedarfsfall nicht anspruchsberechtigten Eltern, etwa StudentInnen,
zu helfen. Das "Plus" von 2.794 bis 9.444 Schilling oder in Summe
rund vier Milliarden Schilling kommt aus der
Arbeitslosenversicherung.

Das ÖGB-Modell Karenzgeld PLUS basiert auf einer beitragsgerechten
Grundlage und garantiert erstmals eine Existenzsicherung für
ArbeitnehmerInnen in der Karenz.
Als begleitende Maßnahmen fordern die ÖGB-Frauen den flächendeckenden
Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Altersstufen, die
Ausdehnung der Behaltefrist nach der Karenz von 4 auf 28 Wochen und
den Zugang zu betrieblicher Fort- und Weiterbildung auch für
KarenzurlauberInnen. (hk)

ÖGB, 26. Februar 2001
Nr. 134

Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Heidemarie Kargl
Tel. (01) 534 44/480 DW
Fax.: (01) 533 52 93

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