• 16.02.2001, 11:50:16
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  • OTS0157

ÖAMTC: Harte Strafen bei Drogen am Steuer bereits Gesetz=

Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung kostet mindestens 16.000 Schilling

Wien (ÖAMTC-Presse) - Der ÖAMTC begrüßt es, dass die letzten
Gesetzeslücken zur Bekämpfung von Drogen im Straßenverkehr
geschlossen werden sollen. Da es sich um eine sehr komplexe
juristisch-medizinische Materie handelt, warnt der Club allerdings
vor einem legistischen Schnellschuss.

"Durch die Diskussion der letzten Wochen könnte der Eindruck
entstanden sein, dass es derzeit überhaupt keine rechtliche Handhabe
gegen Drogenmissbrauch im Straßenverkehr gibt. Doch das ist falsch.
Wer ein Fahrzeug im Drogenrausch lenkt, muss unabhängig vom
Führerscheinentzug mit einer Geldstrafe zwischen 8.000 und 50.000
Schilling rechnen", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Schon
heute können Exekutivbeamte Autofahrer bei entsprechendem Verdacht zu
einer klinischen Untersuchung auf Drogenbeeinträchtigung beim
Amtsarzt auffordern. Wer diese ärztliche Untersuchung verweigert,
muss mit einer Geldstrafe zwischen 16.000 und 80.000 Schilling
rechnen.

Den endgültigen Aufschluss darüber, ob ein Autofahrer durch Drogen
beeinträchtigt ist oder nicht, kann eine Harnprobe geben.
Haupfleisch." Genau diese ist aber bisher im Rahmen der ärztlichen
Untersuchung nur auf freiwilliger Basis möglich. Diese Gesetzeslücke
soll nun geschlossen werden, die Verweigerung einer Harnprobe beim
Amtsarzt soll künftig den Sanktionen bei einem Suchtgiftnachweis
gleichgestellt werden. Und sobald praxistaugliche Drogenvortestgeräte
zum Einsatz an Ort und Stelle am Markt sein werden, muss auch eine
Verpflichtung zur Mitwirkung der Autolenker in der StVO
festgeschrieben werden."

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Stefan Skrabal

Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle

Tel.: (01) 711 99-1218

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