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SPÖ fordert rasche Reform des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes

Entschließungsantrag für eine Rücknahme der untragbaren Verschlechterungen für Arbeitslose und NotstandshilfebezieherInnen

Wien (SK) Die SPÖ hat im Nationalrat einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem die "Rücknahme der untragbaren Verschlechterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung" gefordert wird. Insbesondere soll die Aufwertung der ursprünglichen Bemessungsgrundlage für Langzeitarbeitslose sowohl für das Arbeitslosengeld als auch für eine Dynamisierung der Notstandshilfe vorgesehen werden, heißt es in dem Antrag, der Donnerstag vergangener Woche eingebracht wurde. Die SPÖ fordert die rasche Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. "Nur so kann die Verarmung von Arbeitslosen - insbesondere arbeitsloser Familien - verhindert werden", betonte am Dienstag SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

"Dabei ist die Sanierung der im Budgetbegleitgesetz 2001 überzogenen Leistungskürzungen vorzunehmen und die Beseitigung der im Bericht zur Sozialen Treffsicherheit aufgezeigten Unterversorgung Arbeitsloser in die Wege zu leiten", fordert die Abgeordnete.

Insbesondere das "Arbeitslosenversicherungspaket" sei durch soziale Kälte gekennzeichnet, so Silhavy. Die mit 1. Jänner 2001 in Kraft getretene Reform der Arbeitslosenversicherung brachte massive Kürzungen bei der Notstandshilfe für rund 10.000 Personen, denn es wurde ein rückwirkender Stopp der Valorisierung der Notstandshilfe beschlossen.

Konkret bedeutet dies, wie Silhavy erläutert, dass NotstandshilfebezieherInnen mit jedem neuen Antrag, der alle 52 Wochen gestellt werden muss, auf jenes Niveau des Bezuges zurückfallen, das sie zu Beginn der Arbeitslosigkeit hatten. Die in der Zwischenzeit erfolgten Erhöhungen gehen verloren. Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto größer ist der finanzielle Verlust, der von einigen hundert Schilling bis zu rund 3.000 Schilling reichen kann.

Silhavy erinnert an den Mazal-Bericht, in dem zur Kürzung der Familienzuschläge in der Arbeitslosenversicherung (von 663 S auf 400 S) bei gleichzeitiger Kürzung der Nettoersatzrate auf 80 Prozent (früher 80 Prozent Brutto) festgehalten wird, "dass jede Senkung von familienbezogenen Leistungen jedenfalls aus armutspräventiver Sicht auch zu Verschlechterungen führt". Silhavy: "Das entspricht leider der traurigen blau-schwarzen Realität." Gleichzeitig werden allerdings über elf Milliarden aus der Arbeitslosenversicherung ins Budget abgezogen, so Silhavy.

"Der Sozialabbau von FPÖ und ÖVP übertrifft alle Befürchtungen", so Silhavy. "Unter dem Deckmantel 'Hebung der Treffsicherheit' wurde ein Kahlschlag im Sozialsystem mit einem Kürzungsprogramm von 7,68 Milliarden Schilling durchgeführt", kritisierte die Abgeordnete abschließend. (Schluss) wf

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